Süddeutsche Zeitung

Reform:Lauterbachs drei Vorschläge für bessere Krankenhäuser

Eine Revolution hat der Gesundheitsminister versprochen. Die viel kritisierten Fallpauschalen werden unwichtiger, einzelne Häuser sollen besser zusammenarbeiten. Ein Überblick über die Reformideen.

Von Nadja Lissok und Michaela Schwinn

"Die Krankenhäuser haben gravierende Probleme." Mit dieser Diagnose leitete Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Dienstagmorgen die Präsentation der geplanten Krankenhausreform ein. Lange galt in vielen Kliniken: Quantität vor Qualität. Das sogenannte Fallpauschalensystem, mit dem Krankenhäuser ihre Leistungen abrechnen, habe systematisch Fehlanreize gesetzt: Wer viele lukrative Fälle behandelt, verdient auch viel Geld. In Bereichen, die sich weniger lohnen, wie der Kindermedizin oder der Pflege, wurde gespart. Das soll sich nun ändern. Eine neue Krankenhausreform soll helfen, den wirtschaftlichen Druck von den Kliniken zu nehmen und die Versorgung von Patienten und Patientinnen zu verbessern. Zusammen mit Mitgliedern der "Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung" stellte Lauterbach am Dienstag drei Empfehlungen vor:

Zum einen soll es in Zukunft einheitliche und klar definierte Krankenhaus-Level geben. Dabei soll jede Klinik eingruppiert werden: Dient sie der Grundversorgung (Level I), der Regel- oder Schwerpunktversorgung (Level II) oder der Maximalversorgung (Level III), wie etwa Universitätskliniken? Für jedes Level gelten einheitliche Standards für Geräte, Räume und Personal. Ein Krebspatient soll dann beispielsweise nur noch in einem Krankenhaus mit zertifizierter Onkologie behandelt werden. Einige Bundesländer nutzen bereits ähnliche Stufen, der Gesundheitsminister will das System deutschlandweit vereinheitlichen.

Ein besonderes Augenmerk legt die Kommission auf die Krankenhäuser des ersten Levels, die gerade in ländlichen Regionen die erste Anlaufstelle für Patienten sind und die Grundversorgung sicherstellen. Sie werden im neuen System nochmal unterschieden in Krankenhäuser mit und ohne Notaufnahme. Die Häuser ohne Notfallversorgung sollen vollständig aus dem Fallpauschalensystem herausfallen und nur noch über Tagespauschalen vergütet werden. Dort könnten Patienten verstärkt ambulant oder nach einer Verlegung aus einem Krankenhaus der Level II oder III versorgt werden. Diese Krankenhäuser müssten nicht zwingend von Ärzten geleitet werden. Hier kann sich die Kommission auch eine Leitung durch qualifiziertes Pflegepersonal vorstellen.

Der zweite Punkt betrifft die Finanzierung der Krankenhäuser. Bislang erfolgte sie ausschließlich über die sogenannten Fallpauschalen: ein Fixbetrag, der je nach Diagnose bezahlt wird. Für eine Hüft-OP können Kliniken etwa viel mehr abrechnen als für die Überwachung eines gestürzten Kindes - auch wenn dies genauso viel Zeit in Anspruch nimmt. In Zukunft sollen deshalb sogenannte Vorhaltekosten eine wichtigere Rolle spielen, also Ausgaben für Personal oder Geräte. Vergleichbar sei das mit einer Feuerwehr, die nicht ständig im Einsatz sei, aber dennoch jederzeit eingreifen könne, sagte Intensivmediziner Christian Karagiannidis. Ganz verschwinden sollen die Fallpauschalen aber nicht, sie sollen lediglich eine unwichtigere Rolle spielen. So sollen sie etwa in der Notfallmedizin nur noch 40 Prozent ausmachen, die restlichen 60 Prozent sollen durch Vorhaltevergütung gedeckt werden. Damit sollen Krankenhäuser und vor allem weniger lukrative Fachbereiche wirtschaftlich entlastet werden.

Drittens soll es in den Kliniken klar definierte Leistungsgruppen geben. Das heißt: Fachabteilungen wie "Innere Medizin", die recht weit gefasst wurden, könnten künftig von genauer definierten Abteilungen wie der "Kardiologie" abgelöst werden. Gibt es in einer Klinik eine Kardiologie, dann muss diese auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Derzeit behandeln viele Krankenhäuser gewisse Fälle, obwohl ihnen die nötige Expertise, Ausstattung oder das Fachpersonal dafür fehlt, zum Beispiel Schlaganfälle ohne sogenannte Stroke Unit oder onkologische Erkrankungen ohne zertifiziertes Krebszentrum. Behandlungen sollen in Zukunft nur noch dann abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Das Ziel ist, damit die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.

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