Süddeutsche Zeitung

Krankenhäuser:Erst sortieren, dann behandeln

Jens Spahn will die überfüllten Notaufnahmen entlasten: Krankenhausärzte sollen sich auf schwere Fälle konzentrieren können. Mit welchen Neuerungen müssen hilfesuchende Patienten rechnen?

Von Kristiana Ludwig

Die Notaufnahmen in deutschen Krankenhäusern sind zu oft zu überfüllt. Das ist ein Problem für Ärzte und Patienten - und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will es lösen. Ein kompliziertes Unterfangen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wohin können sich Patienten heute im Notfall wenden?

Wer nachts oder am Wochenende ein ernstes gesundheitliches Problem oder einen Unfall hat, der kann heute unter der Telefonnummer 112 einen Rettungswagen rufen oder in die Notaufnahme eines Krankenhauses fahren. Für Notfälle, die nicht lebensbedrohlich sind, gibt es außerdem einen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen. Unter der Nummer 116 117 beraten Ärzte Patienten am Telefon oder kommen für einen Hausbesuch vorbei. In bundesweit 600 Kliniken gibt es außerdem sogenannte Portalpraxen. Hier helfen ambulante Ärzte den Menschen, die mit kleineren Gesundheitsproblemen ins Krankenhaus gekommen sind.

Was läuft schief in den Notaufnahmen?

Seit Jahren kommen immer mehr Menschen in die Notfallambulanzen der Kliniken, die eigentlich bei einem ambulanten Arzt besser aufgehoben wären. Sie kommen mit Grippe, Schnittverletzungen oder anderen leichteren Erkrankungen. Das liegt zum Teil daran, dass die Notfallnummer 116 117 kaum bekannt ist. Manche Patienten finden aber auch erst am Wochenende Zeit, überhaupt zum Arzt zu gehen. Hinzu kommt, dass nach der bisherigen Regelung jeder, der einen Rettungswagen ruft, auch ins Krankenhaus gefahren werden muss - sonst bleiben die Rettungsdienste auf den Kosten sitzen.

Wie sollen sich die Notaufnahmen verändern?

Spahn will Integrierte Notfallzentren aufbauen, in denen Patienten sortiert werden: Leichtere Fälle sollen von Bereitschaftsärzten behandelt werden. Die schwer Verletzten werden dadurch schneller von Klinikärzten untersucht. Diese neuen Einrichtungen sollen von den Kliniken und den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam auf dem Klinikgelände betrieben werden. In welchen Städten solche Notfallzentren entstehen, sollen künftig die Bundesländer im Rahmen ihrer Krankenhausplanung festlegen.

Wer würde künftig abnehmen, wenn man den Notruf 112 wählt?

Laut dem Entwurf sollen Bürger unter der Nummer 112 eine neue, zentrale Telefonleitstelle erreichen. Bei akuten Notfällen können sie hier einen Rettungswagen rufen. Sie können aber auch - wie bisher unter der 116 117 - um den Besuch eines Bereitschaftsarztes bitten. Den Bedarf des Hilfesuchenden sollen medizinische Fachkräfte auf Grundlage eines softwaregestützten Verfahrens einschätzen. Ein Ergebnis dieses Telefonats könnte dann auch sein, dass ein Arzttermin etwa am folgenden Montag ausreicht. Dann würde die Leitstelle den Patienten mit der ärztlichen Terminservicestelle verbinden.

Was, wenn die gerufenen Sanitäter dem Patienten gleich helfen können?

In Zukunft sollen Krankenwagen nicht mehr jeden Patienten in die Klinik fahren müssen. Damit Rettungsdienste alle Fahrten bezahlt bekommen, will Spahn das Grundgesetz ändern. Denn das Rettungswesen liegt heute in der Verantwortung der Bundesländer.

Wie realistisch ist die Umsetzung dieser Reformpläne?

Der Gesetzentwurf aus Spahns Haus ist noch diskussionsbedürftig. Denn viele Dinge, die der Gesundheitsminister vorschlägt, sollen die Gesundheitsbehörden der Länder umsetzen. Die Bundesländer werden hier allerdings ein Wörtchen mitreden wollen. Beispielsweise will Spahn, dass die Länder den Aufbau der neuen Notfallzentren koordinieren. Sie sollen auch dafür verantwortlich sein, dass immer genügend Ärzte für die Notfallversorgung der Bevölkerung im Einsatz sind. Diesen "Sicherstellungsauftrag" haben bisher die Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie können ihre Mitglieder zu Notdiensten verpflichten. Wenn Landesbehörden diese Rolle übernehmen, wird das für sie nicht nur aufwendig, sondern auch teuer.

Was wird Spahns Notfallreform kosten?

Das ist unklar. Neben den kaum bezifferbaren Kosten für die Bundesländer werden im Gesetzentwurf Summen von 13 500 Euro für die Krankenhäuser und 16 000 Euro für die Kassenärztlichen Vereinigungen genannt, die der Aufbau des neuen Systems kosten soll. Für die Krankenkassen könnten im Rettungsdienst "Mehrausgaben im mittleren einstelligen Millionenbereich entstehen", heißt es zudem in dem Papier. Der Dienst in den Notfallzentren soll außerdem über neue Pauschalen finanziert werden. Wie hoch diese Zahlungen ausfallen, wird Verhandlungssache sein. Die Kosten für die gesamte Reform sind deshalb nicht abzusehen. Spahn sagt, er erhoffe sich langfristig effizientere Strukturen und dadurch Einsparungen.

Wann könnte das neue System starten?

Das kann dauern. Es handelt sich um einen frühen Entwurf, der noch mit den Bundesländern abgestimmt und von Kabinett und Bundestag beschlossen werden muss. Selbst wenn das klappt, wird anschließend zunächst ein Gesundheitsgremium Regeln für die neuen Zentren erarbeiten müssen. Außerdem stünden noch langwierige Verhandlungen zwischen Kassenärzten, Kliniken, Krankenkassen und Ländern an. Im Entwurf sind dafür sechs Monate veranschlagt. Bevor das erste Notfallzentrum startet, können also Jahre vergehen.

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Quelle:
SZ vom 24.07.2019
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