Der Bundestag hat laut einer Erklärung an diesem Donnerstag die Immunität des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen ihn. Es geht um den Vorwurf der Bestechlichkeit und der Geldwäsche.
Krahs Büroräume im Deutschen Bundestag sowie Wohn- und Geschäftsräume in Dresden und in Brüssel wurden durchsucht. Die Razzien waren vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet worden. Unterstützung gab es von Eurojust und der belgischen Justiz.
Krah wurde dieses Jahr in den Bundestag gewählt. Von 2019 bis 2025 war er Mitglied des Europäischen Parlaments. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte im Mai ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Die Behörde begründete den Schritt damals mit Tatvorwürfen der Bestechlichkeit als Europaabgeordneter und der Geldwäsche im Zusammenhang mit mutmaßlichen Zahlungen aus chinesischen Quellen.
Krahs Mitarbeiter soll für China spioniert haben
Diese Ermittlungen gehen auf Jian G. zurück. G. sitzt seit Anfang August als Angeklagter vor dem Oberlandesgericht in Dresden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, seit mehr als zwanzig Jahren in Deutschland „für den Geheimdienst einer fremden Macht, nämlich der Volksrepublik China“ tätig gewesen zu sein.
Von 2019 bis 2024 arbeitete G. als Assistent in Krahs Büro im Europäischen Parlament. Dort soll er Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Außerdem soll er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht haben. Angeklagt in Dresden ist auch Jaqi X., eine mutmaßliche Komplizin.
Krah hatte der SZ im Mai gesagt, man werfe ihm vor, dass er Jian G. anwaltlich vertreten und dafür Rechnungen an seinen Mandanten gestellt habe. Die Rechnungen gelten in dem Fall als mutmaßlicher Weg, um Krah unauffällig Geld zukommen zu lassen. Krah bestreitet das. Er bezeichnete die Vorwürfe damals als „absurd und politisch motiviert“.
Die AfD-Spitze spricht von einem „schwerwiegenden Vorgang“
Am Mittwoch vergangener Woche war Krah in Dresden als Zeuge geladen. Fragen der Bundesanwaltschaft zu Zahlungen von Jian G. an ihn beantwortete der AfD-Politiker mit Verweis auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nicht.
Zur Aufhebung seiner Immunität schrieb Krah am Donnerstagvormittag auf der Plattform X, diese sei „die logische Folge der gegen mich geführten Ermittlungen“. Die Durchsuchung seines Büros bezeichnete er als „Versuch einer Einschüchterung, gegen den ich mich wehren werde“.
Die Partei- und Fraktionsvorsitzenden der AfD, Alice Weidel und Tino Chrupalla, teilten mit: „Die Aufhebung der Immunität und insbesondere die Durchsuchung der Büro- und Privaträume von Herrn Krah sind ein schwerwiegender Vorgang.“ Die AfD-Fraktion erwarte einen raschen Abschluss der Ermittlungen und die Veröffentlichung der Ergebnisse.

