Korruptionsvorwürfe gegen Wulff:Bettina Wulff soll im Prozess aussagen

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Ex-Bundespräsident Wulff und Ehefrau Bettina auf dem Bundespresseball im Jahr 2011: Ein Bild aus glücklicheren Tagen. (Foto: dpa)

Noch ist nicht entschieden, ob die Anklage gegen Christian Wulff zugelassen wird. Doch sollte es dazu kommen, muss der frühere Bundespräsident damit rechnen, seiner eigenen Frau im Gerichtssaal gegenüber zu sitzen - denn auch Bettina Wulffs Name steht auf der langen Zeugenliste.

Von Hans Leyendecker und Ralf Wiegand

Bettina Wulff soll in einem möglichen Korruptions-Prozess gegen ihren Mann, den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff, und den Filmmanager David Groenewold als Zeugin aussagen. Dies geht aus der am Freitag dem Landgericht Hannover zugestellten Anklage hervor. In der 25 Namen umfassenden Zeugenliste findet sich der Name der früheren First Lady an letzter Stelle. Ob es allerdings überhaupt zu einem Prozess kommen wird und ob dann Bettina Wulff aussagen würde, ist ungewiss.

Zunächst muss jetzt eine Große Strafkammer des Landgerichts im Zwischenverfahren darüber entscheiden, ob die 79 Seiten dicke Anklage wegen Verdachts der Bestechlichkeit und Verdachts der Bestechung zugelassen wird oder nicht. In den allermeisten Fällen werden von deutschen Gerichten Anklagen zugelassen. Dies muss aber in diesem Fall angesichts einer wenig überzeugenden Beweisführung der Strafverfolger nicht der Fall sein.

Darüber hinaus hätte Bettina Wulff als Ehefrau ein Zeugnisverweigerungsrecht. In dem Ermittlungsverfahren gegen ihren Mann und gegen Groenewold hatte sie im September vergangenen Jahres allerdings eine umfangreiche Aussage gemacht, die auf fast 100 Seiten dokumentiert ist.

Bei der viele Stunden dauernden Zeugenbefragung war es auch um die Umstände einer Reise des Ehepaars Wulff im Herbst 2008 nach München gegangen. Wulff war damals auf der Abschlusskundgebung der CSU im Wahlkampf aufgetreten. Auf Einladung Groenewolds hatte er mit seiner Frau Bettina auch das Oktoberfest besucht. Dort hatte er mit dem Präsidenten des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, Hubert Burda (dessen Name auch auf der Zeugenliste steht), im Käfer-Festzelt über Medienpolitik gesprochen.

Kern der Anklage ist der Vorwurf, Groenewold habe damals einen Teil der Kosten für den München-Ausflug in Gesamthöhe von rund 770 Euro übernommen. Im Gegenzug habe sich Wulff Monate später für ein von Groenewold favorisiertes Filmprojekt bei Siemens-Chef Peter Löscher eingesetzt. Im Mittelpunkt des Films steht der Siemens-Mann John Rabe, der im Krieg Hunderttausende Chinesen vor den japanischen Angreifern gerettet hatte. Die Ankläger meinen, Wulff habe sich in München bei Siemens für ein Sponsoring des Films eingesetzt.

Wulff-Anwälte betreiten jeden Zusammenhang

Beide Angeschuldigte bestreiten die Vorwürfe vehement. Das gilt zum einen für Details der Kosten-Rechnung der Ermittler. Zum anderen bestreiten die Wulff-Anwälte vor allem jeglichen Zusammenhang zwischen den Umständen der München-Reise und dem Brief an Löscher. Sie haben versucht, in Stellungnahmen darzulegen, dass sich Wulff für den politischen Filmstoff schon Jahre zuvor interessiert und auf China-Reisen mit hochrangigen Politikern über John Rabe und die deutsch-chinesischen Beziehungen gesprochen habe. Bettina Wulff hat mit dieser Frage nichts zu tun.

Was die Zeugin in einem Prozess möglicherweise zur Aufklärung beitragen könnte, ist so kompliziert und kleinteilig wie so vieles in diesem Fall. In ihrer Aussage hatte sie betont, "nie irgendwie mitbekommen zu haben", was der Aufenthalt in München gekostet habe. Vermutlich, darauf deutet jedenfalls die Beweisführung in der Anklage hin, wollen die Strafverfolger auf Folgendes hinaus: Frau Wulff habe damals mit Sohn Linus ihren Mann privat nach München begleitet; ihr Dabeisein habe Kosten verursacht, die Groenewold irgendwie übernommen habe und dafür habe sich Wulff später revanchiert.

In ihrer Aussage hatte Bettina Wulff erklärt, sie sei mit dem Sohn Linus an dem Wochenende mitgekommen, um ihren Mann zu begleiten, den sie "relativ selten" mal privat gesehen habe. Wulff hatte sich die Logiskosten für zwei Übernachtungen im Hotel Bayerischer Hof vom Land Niedersachsen erstatten lassen und private Kosten wie Nutzung der Minibar und Wäscheservice korrekt ausgenommen.

Auf die Mitreise von Frau und Sohn habe Wulff aber nicht hingewiesen. Die Rechnung für den Hotelaufenthalt sei bei der Erstattung durch das Land kostenrechtlich wie ein Einzelzimmer behandelt worden. Da Wulff, wie die niedersächsische Staatskanzlei den Ermittlern mitgeteilt hatte, Wulff gewöhnlich bei der Abgrenzung von privaten und dienstlichen Anlässen eine "große Sensibilität" gehabt habe, sei der fehlende Hinweis auf Frau und Sohn bemerkenswert. Durch die Übernahme eines Teils der Hotelkosten durch Groenewold (insgesamt 400 Euro) seien die angeblichen "Unstimmigkeiten" verdeckt worden. Wenn Wulff alleine gereist wäre, so die Staatsanwaltschaft, hätte ein günstigeres Einzelzimmer gereicht.

Ob die Beweisführung der Ermittler, die durch Kleinigkeiten genährt wird und eher kleinlich wirkt, eine Große Strafkammer überzeugt oder nicht, wird sich zeigen. Neben Bettina Wulff und Hubert Burda gibt es ansonsten auf der Zeugenliste keine großen Namen mehr. Allein von der alten Belegschaft des Bayerischen Hofs im Herbst 2008 stehen neun Namen auf der Zeugenliste. Darunter Rezeptionistinnen, der Empfangschef, die Vize-Empfangschefhin, die Empfangssekretärin, die Chefin für Reservierungen sowie eine Auszubildende und auch das Kindermädchen, das sich damals um Linus Wulff gekümmert hatte. Groenewold hatte damals die Kosten für das Kindermädchen in Höhe von 110 Euro übernommen. Nach Groenewolds und Wulffs Darstellung soll der damalige niedersächsische Ministerpräsident, als er davon erfahren habe, Groenewold den Betrag sofort erstattet haben. Die Staatsanwaltschaft hingegen hat die 110 Euro in der Rechnung in der Anklage.

Die übrigen Zeugen sind drei ehemalige Leibwächter Wulffs, eine Kellnerin sowie ein Kellner, ein paar Leute vom Film und auch ein Abteilungsleiter der niedersächsischen Staatskanzlei.

Die Zeugenliste dokumentiert, was am Ende eines ungewöhnlich umfangreichen Ermittlungsverfahrens übrig geblieben ist.

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