Korruption im Gesundheitswesen:Länder wollen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen

Ärzte, die sich von Pharmafirmen bestechen lassen - das soll in Zukunft strafbar sein. Der Bundesrat will offenbar einen eigenen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Korruption im medizinischen Bereich vorlegen. Die Vorlage der rot-grün regierten Länder kommt aus Hamburg - und tritt in direkte Konkurrenz zur Version der schwarz-gelben Koalition.

Von Guido Bohsem, Berlin

Der Bundesrat wird voraussichtlich einen eigenen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vorlegen. Der Hamburger Senat beschloss eine entsprechende Vorlage, die Anfang Juni in die Länderkammer kommen soll. Nach Worten von Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) wird die Initiative von den rot-grün regierten Ländern unterstützt. Das Vorhaben tritt damit in direkte Konkurrenz einer Gesetzesinitiative der schwarz-gelben Koalition. Während Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Regelungen gegen Betrug und Bestechung im Gesundheitswesen im Sozialgesetzbuch unterbringen möchte, zielt die Länderinitiative auf eine Verankerung im Strafgesetzbuch ab.

Laut Prüfer-Storcks wird mit dem Hamburger Modell ein deutlich größerer Personenkreis erreicht. "Durch die Verankerung im Sozialgesetzbuch schützt das Vorhaben der Koalition nur gesetzlich Versicherte. Für privat Versicherte gelten die Regeln nicht." Das sei eine große Schwäche der schwarz-gelben Initiative, sagte die Senatorin. Knapp neun Millionen Menschen in Deutschland sind vollständig bei einer privaten Krankenkasse versichert.

Konkret soll ein neuer Straftatbestand mit dem Namen "Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen" eingeführt werden. Wer als Arzt beispielsweise ein bestimmtes Medikament verordnet und dafür vom Hersteller Geld erhält, soll mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden können. In besonders schweren Fällen soll es sogar bis zu fünf Jahre Haft geben.

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs besteht eine Regelungslücke

"Auch im Gesundheitswesen müssen wir die Korruption effektiv bekämpfen", sagte die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). Sie verweist auf eine Regelungslücke, die seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Sommer des vergangenen Jahres besteht. Die Richter hatten damals geurteilt, dass sich Kassenärzte nicht strafbar machen, wenn sie von Pharmareferenten Geld für das Verschreiben von Medikamenten erhalten. Konkret hatte die Referentin mehreren Hamburger Ärzten Schecks von insgesamt 18.000 Euro übergeben, die als Prämie für die Verordnung eines bestimmten Mittels gedacht waren.

Kassenärzte, so urteilten die Richter damals sinngemäß, seien Freiberufler und keine Beauftragten der Krankenkassen und könnten daher auch nicht bestochen werden. Daher habe sich die Pharma-Referentin nicht der Bestechung schuldig gemacht. Wolle man Korruption im Gesundheitswesen strafbar machen, müsse der Gesetzgeber dafür die Grundlage schaffen, hatten die Richter angemerkt.

Nach dem Urteil waren staatsanwaltschaftliche Verfahren gegen Ärzte fast vollständig eingestellt worden. Der Bundesärztekammer, die solche Verstöße gegen das Berufsrecht ebenfalls ahnden kann, fehlen hingegen die Kompetenzen, um tatsächliche Ermittlungen vorzunehmen.

Die Gesetzesinitiative soll für alle Vertreter von Heilberufen gelten

Prüfer-Storcks betonte, dass es sich nicht um eine Gesetzesinitiative handele, die sich ausschließlich gegen die Ärzteschaft richte. Sie gelte vielmehr für alle Vertreter von Heilberufen. "Zwischen Behandelten und Behandlern sollen ausschließlich medizinische Interessen stehen und keine finanziellen", sagte sie. Zudem könnten beide Beteiligte strafrechtlich belangt werden, also auch der Bestechende.

Der Hamburger Senat beziffert in der Gesetzesbegründung das Ausmaß der Schäden, die im deutschen Gesundheitswesen pro Jahr durch Fehler, Betrug und Korruption entstehen, auf etwa elf Milliarden Euro. Das sind jedoch lediglich Näherungswerte, die von Untersuchungsergebnissen von anderen Gesundheitssystemen abgeleitet werden. In diesem Fall diente ein Bericht des Europäischen Netzwerks zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen als Grundlage.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte den Entwurf des Hamburger Senats. "Es sei notwendig, endlich eine gesetzliche Regelung zu treffen, damit die Ärzteschaft nicht ständig unter Generalverdacht gestellt werde", sagte er. Es sei zudem besser, eine solche Regelung nicht nur im Sozialrecht anzusiedeln. An einzelnen Stellen jedoch schieße die Gesetzesinitiative über ihr Ziel hinaus. Dort könne aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch nachgebessert werden. Für sehr kritisch halte er vor allem die Möglichkeit, eine Telekommunikationsüberwachung vorzunehmen. "Das wäre eine tiefe Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patienten, die wir ablehnen."

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