Entscheidung in Karlsruhe:Das Kopftuchverbot benachteiligt Musliminnen

Die Bundesländer dürfen Rechtsreferendarinnen das Tragen eines muslimischen Kopftuches im Gerichtssaal verbieten. (Foto: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht lässt Lehrerinnen mit Kopftuch im Klassenzimmer zu, nicht aber Referendarinnen mit Kopftuch im Gerichtssaal. Das ist nicht konsequent.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Er ist nun um eine bizarre Variante reicher, der unselige Streit über das Kopftuch. Das Bundesverfassungsgericht hat das hessische Verbot bestätigt, wonach muslimische Rechtsreferendarinnen im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen dürfen. Es ist dasselbe Verfassungsgericht, das 2015 das Kopftuch für muslimische Lehrerinnen erlaubt hat - nachdem es sich 2003, als man der damals noch jungen Debatte einen Schuss Rationalität hätte verleihen können, um eine klare Aussage zum Kopftuch herumgedrückt hatte. So funktioniert eine Rechtsprechung der allgemeinen Verunsicherung.

Es fällt schwer zu begreifen, warum das religiöse Tuch im Gerichtssaal so viel problematischer sein soll als im Klassenzimmer, wo Kinder damit konfrontiert sind, offenbar, ohne Schaden zu nehmen. Aber selbst wenn man den äußeren Schein der richterlichen Neutralität für ein so hohes Gut hält, geht der Kopftuchbann gegen Referendarinnen zu weit, weil er faktisch berufliche Nachteile für Musliminnen bedeutet, die das Tuch als Glaubensgebot sehen.

Die Sitzungsvertretung im Gerichtssaal ist ein wichtiger Teil der Ausbildung - da bleibt den betroffenen Frauen nur die Wahl, darauf zu verzichten oder die eigenen Gebote zu missachten. Bleibt zu hoffen, dass Musliminnen trotzdem Jura studieren. Schon, um das Verbot eines Tages zu Fall zu bringen.

© SZ vom 28.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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