Kopftuch:Wie der Fisch am Freitag

Glauben und Rituale dürfen nicht einseitig verboten werden.

Von Constanze von Bullion

Muslimischen Mädchen soll bis zum 14. Lebensjahr das Tragen eines Kopftuchs verboten werden. Dieser Vorschlag stammt von Nordrhein-Westfalens Regierung, und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat ihm widersprochen. Zu Recht. Denn nicht gegen das Tuch, sondern um die Köpfe darunter muss gekämpft werden. Wer ein Kopftuchverbot für muslimische Mädchen will, muss in Kindergarten und Grundschule auch das Kreuz an der Halskette untersagen und generell die Beschneidung jüdischer Jungen. In keinem dieser Fälle entscheidet ja das Kind. Es ist die Familie, die Glauben und Rituale weitergibt oder auch nicht, den Fisch am Karfreitag wie das Tuch für den Kopf. Das ist ihr gutes Recht. Es nur für Muslime auszuhöhlen, wäre verfassungswidrig und würde sie noch stärker ins Abseits stellen.

Ein Hijab ist für viele muslimische Mädchen heute, was einst den Punks der Irokesenschnitt war: ein Statement. Wir sind anders, und wir sind es gern, lautet da die Botschaft. Wer ihr mit Kleiderverboten begegnet, hat schon verloren. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass nicht jede junge Muslimin freiwillig ihr Haar verbirgt. Hier sind aufmerksame Lehrer und Begleiter gefragt. Muslimische Mädchen brauchen Ermutigung, ihren eigenen Kopf durchzusetzen. Mehr Bevormundung brauchen sie nicht.

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