Kopftuch in der Schule:Sieben Länder wollen ein gesetzliches Verbot

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, das Saarland, Berlin, Brandenburg und Niedersachsen wollen muslimischen Lehrerinnen künftig das Tragen von Kopftüchern in den Schulen per Gesetz verbieten.

Bei den Gesetzen wollen sich die Länder abstimmen, hieß es am Freitag nach der Kultusministerkonferenz (KMK) in Darmstadt. Bremen erwägt auch ein Gesetz, ist aber noch nicht endgültig entschlossen.

Die anderen acht Länder planen verschiedene Regelungen auf dem Erlassweg. Die Präsidentin der KMK, Hessens Schulministerin Karin Wolff (CDU), sagte, sie sehe in dem unterschiedlichen Vorgehen der Länder kein Problem. Die rheinland-pfälzische Schulministerin und KMK-Vizepräsidentin Doris Ahnen (SPD) ergänzte, die Situation stelle sich in jedem Land anders dar, weil auch die Ausländer-Zusammensetzung bei den Schülern sehr unterschiedlich sei.

Brandenburgs Bildungsminister Steffen Reiche (SPD) warnte in einem Interview mit dem Sender "radio eins" vor einem "Kopftuchflickenteppich". Er selbst sei nicht unbedingt für ein Gesetz, wolle sich aber einer gemeinsamen Regelung mit Berlin nicht verschließen.

Berlins Bildungssenator: Schule hat Neutralitätspflicht

Die Kultusminister hatten seit Donnerstag über Konsequenzen aus dem Kopftuch-Urteil des Verfassungsgerichts beraten. Nach dem Urteil dürfen die Bundesländer muslimischen Lehrerinnen das Kopftuchtragen im Unterricht verbieten. Dazu müssen sie jedoch eine "hinreichend bestimmte" gesetzliche Grundlage schaffen.

Berlins Bildungssenator Klaus Böger hatte gegenüber der Welt ein Kopftuch-Verbot im Unterricht gefordert. Die Schule habe eine Neutralitätspflicht, sagte der SPD-Politiker. Das Kopftuch sei aber politisches und religiöses Symbol zugleich. "Daher bin ich unbedingt dafür, es für Lehrerinnen zu verbieten." Ansonsten sei zu befürchten, dass Schulen zu einem Kampffeld weltanschaulicher und politischer Auseinandersetzungen werden.

Ein gesetzliches Verbot muss nach Auffassung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, auch für andere religiöse Kleidungsstücke wie die jüdische Kippa oder das christliche Ordenshabit gelten. Nach dem höchstrichterlichen Spruch müssten für alle die gleichen Spielregeln gelten. Eine umfassende Verbannung jeglicher religiöser Symbole und Kleidungsstücke aus dem Unterricht und dem öffentlichen Dienst sei aber in einer weltoffenen Gesellschaft das falsche Signal.

CDU-Politiker fordert Kopftuch-Verbot für Schülerinnen

Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), hatte sich in einem Schreiben an die Kultusminister-Konferenz gegen ein Kopftuch-Verbot ausgesprochen. "Dieser Weg birgt die Gefahr, gesellschaftliche Integration eher zu verhindern als sie zu fördern.

Sollten die Länder eine Neubestimmung für religiöse Symbole in der Schule beschließen, "so ist die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein Gebot integrationspolitischer Klugheit", mahnte Beck. Werde mit zweierlei Maß gemessen, sei eher eine Verschärfung religiös-kultureller Konflikte zu befürchten.

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