Islam und StaatEin halbes Ja zum Kopftuch

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Fereshta Ludin erstritt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im September 2003. Die Frage, ob Lehrerinnen ein Kopftuch tragen dürfen, war damit noch nicht geklärt.
Fereshta Ludin erstritt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im September 2003. Die Frage, ob Lehrerinnen ein Kopftuch tragen dürfen, war damit noch nicht geklärt. Uli Deck/dpa

Vor zwanzig Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht, ob muslimische Lehrerinnen im Klassenzimmer ihr Haar bedecken dürfen. Der Konflikt um die religiöse Kopfverhüllung ist bis heute nicht ausgestanden. Wie neutral muss der Staat sein?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Im Frühjahr hat die Berliner Bildungsverwaltung ein Rundschreiben an alle Schulen verschickt. Darin stand, dass in der Hauptstadt fortan auch Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichten dürften. Das Neutralitätsgesetz, das Berlin bis zuletzt unter Missachtung aller höchstrichterlichen Urteile als Bollwerk gegen das muslimische Tuch in Stellung gebracht hatte, werde künftig nicht mehr "wortgetreu" angewandt.

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