Im Frühjahr hat die Berliner Bildungsverwaltung ein Rundschreiben an alle Schulen verschickt. Darin stand, dass in der Hauptstadt fortan auch Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichten dürften. Das Neutralitätsgesetz, das Berlin bis zuletzt unter Missachtung aller höchstrichterlichen Urteile als Bollwerk gegen das muslimische Tuch in Stellung gebracht hatte, werde künftig nicht mehr "wortgetreu" angewandt.
Islam und Staat:Ein halbes Ja zum Kopftuch
Fereshta Ludin erstritt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im September 2003. Die Frage, ob Lehrerinnen ein Kopftuch tragen dürfen, war damit noch nicht geklärt.
(Foto: Uli Deck/dpa)Vor zwanzig Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht, ob muslimische Lehrerinnen im Klassenzimmer ihr Haar bedecken dürfen. Der Konflikt um die religiöse Kopfverhüllung ist bis heute nicht ausgestanden. Wie neutral muss der Staat sein?
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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