Süddeutsche Zeitung

Konstituierende Sitzung:Nichtangriffspakt im Parlament

Der 18. Bundestag hat seine Arbeit aufgenommen, doch eine neue Regierung wird es frühestens in einigen Wochen geben. Können die Abgeordneten bis dahin Gesetze verabschieden? Was passiert mit den verbliebenen FDP-Leuten? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Kann der neue Bundestag jetzt - ohne Regierung und gewählte Kanzlerin - Gesetze beschließen?

Ja. Der Bundestag ist nach seiner Konstituierung im Grunde voll handlungsfähig. Es müssen zwar noch die Ausschüsse besetzt und die Ausschussvorsitzenden bestimmt werden. Dafür gibt es Regeln: Der Vorsitz des mächtigen Haushaltausschusses etwa geht regelmäßig an die stärkste Oppositionskraft. Diesmal dürfte deshalb ein Abgeordneter der Linken den Vorsitz übernehmen.

Dennoch können im Bundestag wichtige Entscheidungen getroffen werden. Als etwa 1998 nach dem rot-grünen Wahlsieg die Situation auf dem Balkan eskalierte, beschloss der Bundestag einen Bundeswehreinsatz im Kosovo, obwohl Rot-Grün noch in den Koalitionsverhandlungen steckte. Zum Einsatz kam es dann allerdings erst Anfang 1999.

Was machen jetzt die Minister der alten Regierung?

Nach der konstituierenden Sitzung des Bundestages werden die Minister formell vom Bundespräsidenten entlassen. Sie müssen danach aber so lange die Amtsgeschäfte weiterführen, bis eine neue Bundesregierung vereidigt und im Amt ist - selbst wenn das Jahre dauern sollte.

Mit Betonung übrigens auf "müssen": Nur Krankheit oder ähnlich schwerwiegende Gründe können angeführt werden, um sein Amt aufzugeben. Rücktritt wegen eines besseren Jobs oder fehlender Lust geht jetzt nicht mehr.

Sollte ein Minister sein Amt nicht mehr ausüben können, muss ein anderer Minister dessen Geschäfte übernehmen. Die geschäftsführende Kanzlerin kann nämlich in dieser Zeit der so genannten "versteinerten Regierung" keine neuen Minister benennen. Fällt sie selbst aus, muss der Bundespräsident den Ersatz bestimmen. Ansonsten hat die Regierung alle Macht, die sie braucht. Sie kann Gesetze auf den Weg bringen, Verordnungen erlassen und Geld ausgeben. Im Zweifel muss sie sich aber eine Zustimmung des Bundestages holen.

Was passiert mit den parlamentarischen Staatssekretären?

Auch sie bleiben im Amt, bis eine neue Regierung gewählt ist, obwohl sie keine demokratisch legitimierte Anbindung mehr an den Bundestag haben. Vor allem für die parlamentarischen Staatssekretäre der FDP ist das heikel. Ihre Partei ist ja überhaupt nicht mehr im Bundestag vertreten. Ob das rechtlich sauber ist, wird von manchen Rechtsgelehrten bezweifelt. Kanzlerin Merkel hat aber verfügt, dass es so sein soll.

Kann die Linke mit SPD und Grünen sofort Gesetze verabschieden?

Mindestlohn, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht, Leiharbeit - es gibt einige Felder, auf denen sich Linke mit SPD und Grünen recht schnell einigen könnten. Aber: Die SPD verhandelt mit CDU und CSU über eine Koalition. In dieser Zeit gilt eine Art Nichtangriffspakt. Würde die SPD mit Linken und Grünen in dieser Phase Gesetze verabschieden, wären die Koalitionsgespräche umgehend gescheitert und das politische Klima auf Jahre hinaus vergiftet.

Auf Länderebene hat es so etwas aber schon gegeben. Nach der Wahl 2008 haben in Hessen SPD, Grüne und Linkspartei die Studiengebühren gegen die geschäftsführende schwarz-gelbe Regierung von Roland Koch abgeschafft. Eine linke Regierung kam aber nicht zustande, weshalb kurz danach Neuwahlen angesetzt wurden, die dann CDU und FDP gewannen.

Kann Merkel als geschäftsführende Kanzlerin die Vertrauensfrage stellen?

Nein. Denn sie hat das Vertrauen des neuen Bundestags noch gar nicht ausgesprochen bekommen. Merkel war bis zur konstituierenden Sitzung des Bundestages die Kanzlerin der 17. Wahlperiode. Als Kanzlerin der 18. Wahlperiode muss sie erst noch gewählt werden.

Wie können Neuwahlen herbeigeführt werden ohne die Möglichkeit der Vertrauensfrage?

Das ist möglich, aber leicht macht es das Grundgesetz nicht. Zunächst müsste die Wahl eines Bundeskanzlers anberaumt werden. Der Bewerber müsste in drei Wahlgängen durchfallen, und der Bundespräsident müsste feststellen, dass es keinen anderen Bewerber gibt, der eine einfache Mehrheit bekommen könnte. Erst dann kann er die Auflösung des Bundestages beschließen und Neuwahlen ansetzen. Merkel und ihre Minister würden dennoch geschäftsführend im Amt bleiben. So lange, bis der Bundestag einen neuen Kanzler gewählt hat.

Wie oft tagt der Bundestag bis zur Regierungsbildung?

Theoretisch so oft er will. Da aber ohne gewählte Regierung ohnehin keine Gesetze beschlossen werden, ist bis zur Wahl des Bundeskanzlers keine Sitzung vorgesehen. Es sei denn, es tritt eine Sonderlage ein, die eine Entscheidung des Bundestages umgehend nötig macht. Das kann passieren, wenn etwa ein Griechenland-Rettungspaket abgesegnet werden muss oder ein Auslandseinsatz der Bundeswehr anstünde.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1800366
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Süddeutsche.de/liv/lala
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.