Konflikte:Nach Tod von Häftling: Raketenbeschuss aus Gaza auf Israel

Konflikte
Palästinenser mit Plakaten von Chader Adnan in Gaza-Stadt. Foto: Mohammed Talatene/dpa (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Tel Aviv/Ramallah (dpa) - Nach dem Tod eines palästinensischen Hungerstreikenden in israelischer Haft ist es zu massivem Beschuss aus dem Gazastreifen auf Israel gekommen. Mindestens 30 Raketen und und sechs Mörsergranaten seien im Laufe des Tages abgefeuert worden, teilte das israelische Militär mit. Ein ranghohes Mitglied der militanten Palästinenserorganisation Islamischer Dschihad war zuvor nach fast drei Monaten Hungerstreik in israelischer Haft gestorben.

Der 44 Jahre alte Chader Adnan sei bewusstlos in seiner Zelle aufgefunden worden, teilte ein Sprecher der israelischen Gefängnisbehörde mit. Während Wiederbelebungsversuchen sei er in ein Krankenhaus gebracht, dort aber für tot erklärt worden.

Ein ranghohes Dschihad-Mitglied im Gazastreifen kündigte daraufhin Vergeltung an. "Der Feind wird den Preis für dieses Verbrechen zahlen." Die im Gazastreifen herrschende islamistische Hamas äußerte sich ähnlich: "Unser Volk mit all seinen Kräften und Fraktionen wird alle Formen des Widerstands mit allen Mitteln und Instrumenten eskalieren und sich den Verbrechen der Besatzungsmacht gegen Häftlinge und Gefangene entgegenstellen."

Sanitätern zufolge wurden mindestens drei Menschen in Israel durch Raketensplitter verletzt, einer davon schwer. Weitere Menschen wurden Berichten zufolge unter anderem wegen Angstzuständen behandelt. Verteidigungsminister Joav Galant teilte mit: "Jeder, der versucht, den Bürgern Israels zu schaden, wird es bereuen." In der Regel antwortet Israel auf Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen mit einem Gegenangriff. Am späten Abend dauerte eine von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu einberufene Lagebesprechung an.

Ministerpräsident wirft Israel "absichtliche Ermordung" Adnans vor

Adnan hatte den Hungerstreik nach israelischen Angaben am 5. Februar nach seiner Festnahme wegen Terrorvergehen begonnen. Der Islamist aus Dschenin im Westjordanland sei wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer Terrororganisation sowie Unterstützung von Terror und Hetze inhaftiert gewesen, teilte ein Sprecher der Gefängnisbehörde mit. Es sei bereits seine zehnte Haftzeit in Israel. Dschenin gilt als Hochburg militanter Palästinenser.

Der palästinensische Ministerpräsident Mohammed Schtaje warf Israel eine "absichtliche Ermordung" Adnans vor, "indem sie seine Forderung nach Freilassung zurückgewiesen haben, ihn medizinisch vernachlässigt und trotz der Schwere seines Gesundheitszustands in seiner Zelle gelassen haben". Das palästinensische Außenministerium forderte eine internationale Untersuchung der Umstände. Im Westjordanland und Gazastreifen riefen Palästinenser einen Generalstreik aus.

Null-Toleranz-Politik

Die Gefängnisbehörden erhöhten der Nachrichtenseite "ynet" zufolge aus Sorge vor Unruhen die Alarmbereitschaft. Israels rechtsextremer Polizeiminister Itamar Ben-Gvir wies demnach die Behörden an, Häftlingen mitzuteilen, dass sie bei einem Aufstand oder dem Beginn eines Hungerstreiks einige ihrer zuvor gewährten Bedingungen verlieren würden. "Meine Anweisungen an die Gefängnisbehörden lauten, eine Null-Toleranz-Politik zu betreiben", zitierte ihn "ynet".

Nach palästinensischen Angaben war Adnan ein verheirateter Vater von neun Kindern. Er war bereits in der Vergangenheit immer wieder von israelischen Sicherheitskräften festgenommen und ohne offizielle Anklage in Haft gehalten worden.

2015 war Adnan bereits nach einem lebensbedrohlichen Hungerstreik freigelassen worden. Auch im Februar 2012 hatte Adnan nach einer Einigung mit Israel einen 66-tägigen Hungerstreik beendet. Mit der Aktion protestierte er gegen seine sogenannte Verwaltungshaft in Israel. Dabei können die Betroffenen für sechs Monate und länger ohne Anklageerhebung aus Sicherheitsgründen festgehalten werden.

Diesmal war die juristische Lage nach israelischen Angaben jedoch anders, weil Adnan vor einem Militärgericht offiziell wegen Terrorvergehen angeklagt worden sei. Ein ähnlicher Deal über eine Freilassung wie in der Vergangenheit sei daher vor Ende des Prozesses nicht möglich gewesen, hieß es von Seiten der Gefängnisbehörde.

© dpa-infocom, dpa:230502-99-524787/9

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: