Konflikt um §219a:SPD lenkt bei Werbeverbot für Abtreibungen ein

Frauen demonstrieren gegen §219a (Archivbild aus 2017). (Foto: dpa)
  • Die SPD verzichtet vorerst darauf, einen Gesetzentwurf zur Abstimmung zu stellen, mit dem das Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben werden soll
  • Sie sieht, dass die "Union sich auf uns zubewegt".
  • Nun soll eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Die neue große Koalition hat ihren ersten Konflikt vorläufig beigelegen können. Nach Gesprächen der Fraktionschefs von Union und SPD verzichteten die Sozialdemokraten darauf, einen Gesetzentwurf zur Abstimmung zu stellen, mit dem sie das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche streichen wollten. Grund sei, dass "die Union sich auf uns zubewegt", sagte eine Sprecherin der SZ.

Die SPD war mit der Streichung des umstrittenen §219a im Strafgesetzbuch auf erheblichen Widerstand beim künftigen Koalitionspartner gestoßen. Die Sozialdemokraten setzen mit dieser Entscheidung einen Schlingerkurs fort.

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Denn nachdem sie im Dezember bereits beschlossen hatten, sich gemeinsam mit der Opposition für eine Änderung des Paragrafen einzusetzen, legten sie ihren Gesetzentwurf erst nach der entsprechenden Plenardebatte der Bundestagsverwaltung vor. Ende Februar brachte die SPD auch eine Gewissensentscheidung ins Gespräch. Nun aber solle "die Bundesregierung" eine Lösung verschlagen.

§219a verbietet es, "eigene oder fremde Dienste zu Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs" anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen. Er erlaubt aber, Frauen mitzuteilen, wo sie legal eine Abtreibung vornehmen lassen können. Politikerinnen von SPD, Grünen und Linken hatten kritisiert, das dies zu der absurden Situation führe, dass Beratungssstellen Ärzte nennen dürfte, die Ärzte selbst aber nicht darauf hinweisen dürften, dass sie diesen Eingriff vornehmen.

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