Kommunen:Städte haben offene Forderungen in Millionenhöhe

Darmstadt
Die Skyline der Bankenmetropole. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden/Kassel/Gießen/Darmstadt (dpa/lhe) - Vor dem Jahreswechsel haben Hessens Städte offene Geldforderungen genau im Blick. So kommt es nur selten zu einer Verjährung von Außenständen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Kommunen ergab. Zwar warten die Städte meist noch auf viele Millionen Euro, die ihnen Bürger und Unternehmen schulden. Doch der 31. Dezember als Stichtag für Verjährungen bereitet ihnen keine großen Sorgen. Bevor Ansprüche verfallen, lassen die Kommunen ihre Forderungen vollstrecken.

Wenn eine Stadt lange auf ihr Geld warten muss, können Ansprüche erlöschen. "Wesentlich sind für uns die Verjährungsfristen für Verwaltungsgebühren von drei Jahren und für Steuern und Grundbesitzabgaben von fünf Jahren", erklärte Klaus Honold, Sprecher der Stadt DARMSTADT. Rund 19,6 Millionen Euro Forderungen gegen Bürger, Firmen und andere Schuldner habe die Kommune aktuell in Vollstreckung.

"Die Wissenschaftsstadt Darmstadt geht nicht davon aus, dass zum Jahresende Forderungen verjähren, da die Verjährungsfrist durch die laufenden Vollstreckungsmaßnahmen im Regelfall unterbrochen wurde", erklärte Honold. Eine Verjährung komme nur in Ausnahmefällen vor. Denn Schritte wie der Gang vor Gericht, Adressermittlungen des Schuldners oder die schriftliche Geltendmachung des Anspruchs unterbrechen die Verjährung. Im Folgejahr beginne dann die Frist erneut. "Die Verjährung tritt daher im Regelfall nur ein, wenn wegen Zahlungsunfähigkeit bewusst dauerhaft auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet wurde."

"Unbefristet niedergeschlagen" heißt das im Amtsdeutsch. "Wenn Forderungen verjähren, handelt es sich fast ausnahmslos um unbefristet niedergeschlagene Forderungen", sagt auch Dirk Stein von der Stadt WIESBADEN. Die Gründe seien vielfältig. "In der Regel ist es das zu geringe Einkommen des Schuldners, das eine Durchsetzbarkeit der Forderungen auf Dauer aussichtslos erscheinen lässt, die Unauffindbarkeit des Schuldners, Tod oder Auflösung der Gesellschaft, ohne dass eine Haftungsinanspruchnahme möglich ist". Aussagekräftige Statistiken, wie hoch die Summe der Verjährungen in Wiesbaden ist, gebe es nicht. Mitte Dezember hatte die Stadt Wiesbaden offene Forderungen von 34 Millionen Euro.

Die Summe der Forderungen in KASSEL betrug zum Jahreswechsel 2018 auf 2019 rund 18 Millionen Euro. "Für 2019 liegen noch keine verlässlichen, belastbaren Zahlen vor", erklärte Stadtsprecher Claas Michaelis. Damit es zu keiner Verjährung komme, überwache die Stadt ständig ihre offene Forderungen. "Wenn Verjährung droht, werden Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen, durch die die Verjährung unterbrochen wird." Daher würden zum Jahresende voraussichtlich keine Forderungen verjähren.

Die Stadt GIESSEN habe in den vergangenen Jahren zum Jahreswechsel immer offene Forderungen von rund 36 Millionen Euro gehabt, sagte Sprecherin Claudia Boje. Der größte Teil davon - 27,6 Millionen Euro - seien Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Transfers, die keiner klassischen Verjährungsfrist unterlägen. Die restlichen Forderungen betrugen rund 9,1 Millionen. "Es ist uns nicht bekannt, dass größere oder einzelne dieser Posten verjähren." Die Außenstände würden so verwaltet, dass rechtzeitig Schritte ergriffen würden, um eine Verjährungen zu verhindern.

"Nur in seltenen Ausnahmefällen kann es zu ungewollten Verjährungen kommen", erklärt Wiebke Reimann, Sprecherin des Finanzdezernats der Stadt FRANKFURT. Zum Jahresende habe die Stadt Zahlungsforderungen in Höhe von 87 Millionen Euro gegenüber Schuldnern, die sich in einem Insolvenzverfahren befänden. Auf weitere 44,8 Millionen Euro wurden bereits verzichtet oder es wird über einen Verzicht noch entschieden. Für Forderungen in Höhe von 51 Millionen Euro laufen noch Vollstreckungsverfahren.

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