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Kommunen - Potsdam:In Brandenburg wird selten "wild" kampiert

Potsdam (dpa/bb) - Sogenanntes "Wildcampen" geschieht in Brandenburg nach Behördenangaben nur selten. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, sind den Kommunen nur Einzelfälle bekannt. "Ein großflächiges Problem ist es nicht. In den wenigen uns bekannten Fällen wurde das Ordnungsamt verständigt", sagt Juliane Güldner, Sprecherin der Landeshauptstadt Potsdam. In Templin (Uckermark) ist das "wilde Campen" laut Stadtordnung untersagt. "Unser Ordnungsamt hat bisher keine Probleme mit diesem Sachverhalt", sagt Christoph Mehlberg aus der Stadtverwaltung.

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Potsdam (dpa/bb) - Sogenanntes "Wildcampen" geschieht in Brandenburg nach Behördenangaben nur selten. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, sind den Kommunen nur Einzelfälle bekannt. "Ein großflächiges Problem ist es nicht. In den wenigen uns bekannten Fällen wurde das Ordnungsamt verständigt", sagt Juliane Güldner, Sprecherin der Landeshauptstadt Potsdam. In Templin (Uckermark) ist das "wilde Campen" laut Stadtordnung untersagt. "Unser Ordnungsamt hat bisher keine Probleme mit diesem Sachverhalt", sagt Christoph Mehlberg aus der Stadtverwaltung.

Auch der Brandenburgische Städte- und Gemeindebund kann nur von wenigen bekannten Fällen im Zusammenhang mit wildem Campen berichten. Dabei spiele aber ein anderes Problem eine Rolle. "Hinzutritt der Vandalismus, der auch in Zusammenhang mit wildem Campen immer mehr um sich greift", sagt die stellvertretende Geschäftsführerin, Monika Gordes.

Gerade bei Trockenheit machen Begleiterscheinungen vom Wildcampen wie etwa Grillen, offenes Feuer oder auch schon das Rauchen von Zigaretten größere Sorgen, als lediglich ein Zelt, das nicht auf einem Campingplatz steht. "Neulich habe ich in der Nähe meines Platzes auch Leute verjagt, die dort gelagert und geraucht hatten", berichtet Jörg Klofski. Er ist Vizepräsident des Deutschen Campingverbands in Brandenburg und betreibt dem Campingplatz am Schervenzsee in Siehdichum (Oder-Spree).

Ansonsten spielt wildes Campen Jörg Klofski zufolge in Brandenburg weniger eine Rolle. "Und wenn da mal einige Jugendliche zwei Nächte irgendwo auf dem Feld kampieren, ist das für unsere Branche auch kein Problem", sagt er. Im Land gebe es umgekehrt eher den Fall, dass die Ansprüche der Camper an die Plätze immer höher würden. "Da kann wildes Campen nunmal gar nicht mit konkurrieren", sagt Jörg Klofski.

Ab und an gibt es sogar auf Campingplätzen einige "schwarze Schafe", die dort quasi wild campen, weil sie nicht bezahlen. "Das können wir nicht immer kontrollieren, kommt aber auch kaum vor", berichtet der Campingplatzbetreiber.

Ob jemand sein Zelt auf einem Acker aufschlägt, oder in einem Naturschutzgebiet, dazwischen liegt mit Blick auf mögliche Sanktionen ein großer Unterschied. "Dann verletzt der jeweilige Camper nicht nur die Eigentumsrechte des jeweiligen Eigentümers, sondern auch Naturschutz- und Umweltrecht", informiert Monika Gordes.

Campen in Landschaftsschutz- oder Wasserschutzgebieten unterliege also dem öffentlichen Recht und führe zu Bußgeldern wegen Begehens einer Ordnungswidrigkeit. Laut Bußgeldkatalog kann allein das Aufstellen von Zelten in Landschaftsschutzgebieten bis zu 500 Euro kosten.

Monika Gordes empfiehlt Grundstückseigentümern oder Kommunen beispielsweise bei Flächen, auf denen regelmäßig und häufig campiert wird, Verbotsschilder aufzustellen. "Anzuraten wären in solchen Fällen aber wohl eher vermehrt durchzuführende Kontrollgänge", sagt sie.

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