Kommunen - Münster:Gericht: Abschaffung der Stichwahl in NRW verfassungswidrig

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Münster (dpa/lnw) - Die Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen durch die schwarz-gelbe Koalition war verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW am Freitag in Münster entschieden. Damit müssen im September 2020 die Bürger ein zweites Mal ins Wahllokal, wenn es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Bürgermeister oder Landrat gibt.

Die Abschaffung der Stichwahl sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar, sagte der Gerichtshof zur Begründung. Für die Wahl der Bürgermeister und Landräte sei neben der demokratische Legitimation auch die Höhe des Zustimmungsgrades von Bedeutung. "Die relative Mehrheit kann im ersten Wahlgang extrem weit weg sein von der absoluten Mehrheit", sagte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Ricarda Brandts, in der Urteilsbegründung.

Der Gesetzgeber habe es versäumt, bei der Analyse der vergangenen Wahlen die "bedeutsame zunehmende Zersplitterung der Parteienlandschaft zumindest in den Blick zu nehmen", sagte Brandts. Zugleich kritisierte sie die Landesregierung und die Regierungsparteien: Entsprechende Hinweise bei der Gesetzesvorbereitung seien mehrfach ignoriert worden.

Allerdings waren sich die Verfassungsrichter nicht einig in ihrem Urteil. Mit 4 zu 3 Stimmen fiel die Entscheidung äußerst knapp aus. Daher formulierten die unterlegenen Top-Juristen ein sogenanntes Sondervotum und betonten, dass sie keinen Verfassungsbruch bei der Abschaffung der Stichwahl erkennen könnten. Die Möglichkeit eines Sondervotums, das jetzt erstmals zur Anwendung kam, besteht seit Mitte 2017.

Der Vorsitzende der NRW-SPD, Sebastian Hartmann sprach von einem "Sieg für die Demokratie und die Bürgerinnen und Bürger" in NRW. Die Regierung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und die Landtagsfraktionen von CDU und FDP hätten "aus durchschaubaren machttaktischen Gründen versucht, die Axt an die zentrale Säule der Demokratie, das Wahlrecht zu legen". Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte: "Selbstverständlich respektiere ich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs." Sie gebe Rechtssicherheit für die Kommunalwahlen im September 2020.

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