Kommunen - Magdeburg:Wider besseren Wissens: Illegale Müllentsorgung nimmt zu

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Mehrere Mülltüten liegen abseits einer Straße auf einer Wiese. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa (Foto: dpa)

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Magdeburg (dpa/sa) - Immer häufiger kann man in Sachsen-Anhalt illegale Müllablagerungen beobachten. Ob an Feldwegen, in Waldstücken, auf Brachflächen oder Bauruinen: Die Fälle von illegaler Müllentsorgung nehmen seit Jahren im Land zu, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.

Im Salzlandkreis hat sich die Zahl der registrierten Fälle von illegaler Müllentsorgung zwischen 2016 und 2020 beinahe verdreifacht. 714 Fälle wurden im vergangenen Jahr festgestellt. Auch im Kreis Mansfeld-Südharz sei nach Angaben der Kreisverwaltung in den vergangenen Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Fälle von illegal abgelagerten Mülls zu verzeichnen.

Die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd, die den Burgenlandkreis abdeckt, verzeichnete ebenso in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg der Fälle von illegaler Müllentsorgung. Während 2015 etwa 230 illegale Abfallmeldungen bilanziert wurden, sind es in dem vergangenen Jahr mehr als 580 gewesen. Für das laufende Jahr wurden bisher etwa 200 Fälle bilanziert.

In einer Erklärung des Stadtrates in Dessau-Roßlau hieß es zuletzt: Es gebe wie in vielen anderen Städten "ein erhebliches Problem mit illegal und achtlos entsorgten Abfällen". Die Fallzahlen der Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen steigerten sich nach Angaben des Stadtrates von 330 im Jahr 2014 auf 530 im Jahr 2019. Ohne gegenzusteuern, sei eine weitere Zunahme solchen Verhaltens zu erwarten.

Doch wodurch wird diese Entwicklung befeuert? In den Augen der Landkreise und kreisfreien Städte mangele es keineswegs an ordnungsgemäßen Entsorgungswegen. Vielmehr trügen unter anderem kurzlebige Konsumprodukte, die Zunahme des Versandhandels, die Bequemlichkeit einiger Bürger und wohl auch fehlende soziale Kompetenz oder Kontrolle zu dieser Entwicklung bei, hieß es in der Erklärung des Dessauer Stadtrates. Auch die geringe Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, lasse die Hemmschwelle bei vielen sinken.

In Halle wurde bei etwa 1000 verbotswidrigen Abfallablagerungen im vergangenen Jahr in nur 17 Fällen ein Verfahren gegen die Verursacher eingeleitet. Von diesem ohnehin geringen Anteil konnte schließlich nur etwa ein Drittel aufgeklärt werden. Auch in Mansfeld-Südharz könne "nur ganz selten ein Verursacher auch gerichtsfest ermittelt werden". Gleiches gilt für das Jerichower Land.

Bleiben die Ermittlungen wie in der Mehrzahl der Fälle erfolglos, so werden die entstehenden Kosten vom Steuerzahler beziehungsweise vom Abfallgebührenzahler übernommen. Die finanzielle Belastung der Allgemeinheit ist dabei nicht unerheblich. Lag der Entsorgungspreis laut eines Sprechers des Salzlandkreises bis Ende vorigen Jahres bei 95 Euro pro Tonne, sind es wenige Monate später schon 144 Euro.

Neben der formalen Illegalität und der optischen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes stellen illegal entsorgte Abfälle zum Teil eine erhebliche Umwelt- oder Gesundheitsgefahr dar. Beispielsweise durch das Freisetzen wassergefährdender Stoffe wie Altöle, Farben, Elektrogeräte. Hinzu kämen häufig krebserzeugender Stoffe durch Bauteile aus Asbest oder künstlichen Mineralfasern.

Der ausufernden Entwicklung in einigen Kreisen will das Land Sachsen-Anhalt mit einem vor wenigen Tagen eingeführten Bußgeldkatalog entgegensteuern und mit erhöhten Strafen potenzielle Verursacher abschrecken. Die neuen Vorgaben schafften einen einheitlichen und transparenten Rahmen, teilte eine Sprecherin des Umweltministeriums mit. Bisher war die Höhe des Bußgeldes den Kommunen und Städten überlassen.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern greift Sachsen-Anhalt mit den neuen Bußgeldern hart durch. Ein weggeworfener Zigarettenstummel soll laut neuer Verordnung ein Bußgeld zwischen 20 bis 40 Euro nach sich ziehen. Im benachbarten Thüringen kostet das gleiche Vergehen nach Landesrecht zwischen 10 und 30 Euro. Zudem veranschlagt das Land für die illegale Entsorgung von Hausmüllsäcken bis zu 400 Euro. Illegal im Wald abgeladene Waschmaschinen können Strafen bis zu 700 Euro nach sich ziehen. Besonders teuer wird es bei asbesthaltigen Bauabfällen. Hier stehen Bußgelder von bis zu 15 000 Euro aus.

© dpa-infocom, dpa:210515-99-605945/2

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