Kommunen - Köln:Ex-OB Dieckmann muss Schadenersatz an Stadt Bonn zahlen

Bonn
Bärbel Dieckmann, Ex-Oberbürgermeisterin von Bonn, kommt in den Gerichtssaal. Foto: Henning Kaiser/dpa (Foto: dpa)

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Köln/Bonn (dpa/lnw) - Die frühere Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) muss eine Million Euro Schadenersatz an die Stadt Bonn zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden. Die Stadt hatte Dieckmann wegen des Finanzdebakels im Zusammenhang mit dem Bau des Bonner Kongresszentrums WCCB verklagt. Das Gericht urteilte in dem Zivilprozess, dass Dieckmann "grob fahrlässig" ihre Dienstpflichten verletzt habe, wodurch der Stadt ein "kausaler Schaden" entstanden sei. So habe sie den Stadtrat nicht ausreichend über mögliche Risiken informiert.

Dieckmann, die von 1994 bis 2009 Bonner OB war, hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Alle im Rat seien informiert gewesen, sagte die 71-Jährige. "Gerade das Wissen darum, in welch großer Verantwortung wir bei diesem Projekt waren, hat uns zu sehr präziser Arbeit angehalten."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dieckmanns Anwalt sagte, seine Mandantin werde nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie in Berufung gehe. Der neben Dieckmann beklagte frühere Bonner Stadtdirektor, der die Vorwürfe auch zurückgewiesen hatte, muss laut Urteil ebenfalls eine Million Euro Schadenersatz zahlen. Die Verhandlung fand wegen der Corona-Pandemie im großen Saal des Kölner Gürzenichs statt.

Der Bau des Prestigeprojekts WCCB war für die Stadt - und somit für den Steuerzahler - zum Millionengrab geworden. Denn der südkoreanische Investor besaß in Wirklichkeit nicht einmal annähernd das nötige Eigenkapital von 40 Millionen Euro. Die Sparkasse Köln-Bonn hatte ihm nur unter der Bedingung einen Kredit gewährt, dass die Stadt notfalls dafür einstehen würde. Dafür wurde 2005 eine sogenannte Nebenabrede unterzeichnet - die nach Feststellung des Verwaltungsgerichts einer Bürgschaft gleichkam.

Laut Urteil hat Dieckmann ihre Dienstpflichten verletzt, indem sie 2009 eine Zusatzvereinbarung zur Erhöhung des Kreditrahmens um 30 Millionen Euro unterzeichnete. Die Beschlussvorlagen für den Stadtrat hätten unter anderem nicht erkennen lassen, dass die Erhöhung erneut eine Haftung für Eigenkapital umfasste. Dies habe Dieckmann als OB jedoch wissen müssen.

Nach der Insolvenz des Investors folgte ein jahrelanger Baustopp, die ursprünglich auf 140 Millionen Euro geschätzten Baukosten für das WCCB explodierten. Erst 2015 wurde das Prestigeprojekt schließlich eröffnet, die Kosten waren inzwischen auf 200 Millionen angestiegen. Den Investor hatte das Bonner Landgericht zwischenzeitlich wegen Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt.

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