Kommunen:Kein Strafverfahren gegen Kretschmer wegen fehlender Maske

Deutschland
Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Dresden (dpa/sn) - Das Strafverfahren gegen Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) wegen Verstoßes gegen die Schutzregeln bei einer Corona-Demonstration in Dresden ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eher eine Ordnungswidrigkeit und hat die Sache an die Landeshauptstadt abgegeben. "Eine Straftat war nicht erkennbar", sagte ein Sprecher am Samstag auf Anfrage. Nach einem Bericht der "Dresdner Neuesten Nachrichten" (Samstag) muss die kommunale Behörde nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren prüfen und ob 150 Euro Bußgeld für den Regierungschef verhängt werden.

Kretschmer hatte am 17. Mai im Großen Garten mit Demonstranten bei Protesten gegen die Corona-Maßnahmen diskutiert und dabei keinen Mundschutz getragen. Schon vor Ort hatte er erklärt, dass er eine Mund-Nase-Bedeckung normalerweise nutze, bei dieser Gelegenheit aber darauf verzichte, weil die Demonstranten einen solchen Mundschutz ablehnten. Zudem hatten Anwesende ihn in einem Pulk umringt, obwohl er mehrfach auf den Mindestabstand hinwies. Ein Anwesender hatte dann Strafanzeige gegen Kretschmer wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gestellt.

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