Kommunen - Bad Schwalbach:Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Rheingau-Taunus-Kreis

Bad Schwalbach
Ein Mitarbeiter hält ein Teströhrchen in den Händen. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Bad Schwalbach (dpa/lhe) - Angesichts hoher Infektionszahlen hat der Rheingau-Taunus-Kreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung beschlossen. Ab Mittwoch (16.12.) darf die eigene Wohnung zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr früh nur noch "aus gewichtigen Gründen" verlassen werden, wie die Kreisverwaltung am Samstag mitteilte. Dazu gehören etwa berufliche Gründe, eine medizinische Versorgung, die Versorgung von Tieren oder auch die Teilnahme an Gottesdiensten.

"Unser Blick ist selbstverständlich auch auf den Sonntag gerichtet", erklärte Landrat Frank Kilian (parteilos) mit Blick auf die angekündigten Beratungen der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). "Wir sind gespannt, welche Vereinbarungen Bund und Länder treffen werden." Der Kreis habe aber jetzt eigene Vorkehrungen getroffen, um handlungsfähig zu sein. Kilian verwies auf die hohen Inzidenzwerte im Kreis mit mehr als 200 Infektionen auf 100 000 Einwohner in den zurückliegenden Tagen. Am Samstag waren es 209,4.

Die neue Allgemeinverfügung verbietet ganztägig auch den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die "Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr". Die Verfügung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. Dezember. Die Kreisverwaltung bat darum, sich ab sofort an die Bestimmungen der Allgemeinverfügung zu halten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: