Rechtsextreme bei Kommunalwahlen:Im Zweifel für den Kandidaten

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Im thüringischen Hildburghausen, wo Wahlhelfer Ende Mai im Rathaus das Ergebnis der Kommunalwahlen auszählten, hat es ein rechtsextremer Landratskandidat in die Stichwahl geschafft. (Foto: Michael Reichel/dpa/Bearbeitung: SZ)

In Städten und Gemeinden entscheiden Ausschüsse, wer zur Wahl zugelassen wird. Sind Kommunen eigentlich in der Lage, sich gegen rechtsextremistische Bewerber zu wehren?

Von Sebastian Erb, Kristiana Ludwig, Berlin

Es ist nicht kompliziert herauszufinden, wie der Thüringer Tommy Frenck zum Rechtsradikalismus steht. Über eine Internetseite, die genauso heißt wie er, vertreibt er unzählige Produkte mit rechten Symbolen – von der Ku-Klux-Klan-Bettwäsche bis zum „Sylt“-T-Shirt, in Anspielung auf den jüngsten Skandal um rassistische Parolen auf der Insel.

Frenck ist laut Verfassungsschutz ein „deutschlandweit bekannter Thüringer Rechtsextremist“. Und er steht am kommenden Sonntag in der Stichwahl um das Amt des Landrats im Thüringer Kreis Hildburghausen, obwohl der dortige Wahlausschuss seine Kandidatur hätte verhindern können. Denn auch in Thüringen steht ausdrücklich im Kommunalwahlgesetz, dass ein Kandidat für das Amt des Bürgermeisters oder Landrats jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten muss.

Der Verfassungsschutz hatte den Ausschussmitgliedern auf deren Bitte hin ein Dossier mit Informationen über Frenck vorgelegt. Am Ende stimmten sie trotzdem für seine Kandidatur. „Die belegbaren Aktivitäten von Herrn Frenck scheinen offenbar alle zulässig und strafrechtlich nicht relevant zu sein“, sagte der zuständige Wahlleiter des Landkreises und Vorsitzender des Wahlausschusses, Mario Geitt, der Süddeutschen Zeitung. Und weiter: Die Entscheidung, jemandem die Kandidatur bei einer Kommunalwahl zu verwehren, sei weitreichend und müsse auch vor Gericht Bestand haben.

Welche Möglichkeiten haben Städte, Gemeinden und Landkreise eigentlich, um zu verhindern, dass Extremisten und Verfassungsfeinde einflussreiche Positionen erreichen? Wie wehrhaft ist die Demokratie im Lokalen?

Freie, demokratische Wahlen sind ein hohes Gut. Sicherheitsbehörden wie der Verfassungsschutz haben da in der Regel nichts zu suchen. Die Aufgabe, Kandidatinnen und Kandidaten zu überprüfen, übernehmen daher Wahlausschüsse, die sich meist aus Vertretern verschiedener Parteien oder Mitarbeitenden der Kommunalverwaltungen zusammensetzen. Dem Wahlausschuss sitzt der Wahlleiter vor, der vom jeweiligen Gemeinde- oder Landkreistag bestimmt wird.

Wenn die Wahlleiterinnen und Wahlleiter oder ihre Ausschussmitglieder Sorge haben, dass sich Verfassungsfeinde auf den Listen befinden, können sie Nachforschungen anstellen lassen, etwa von den Landesverfassungsschutzämtern. Ihnen ist jedoch völlig freigestellt, wie weit sie hinter die Fassade der Kandidaten blicken wollen. Es besteht keine Pflicht etwa zum Googeln. Manche der Zuständigen wollen auch ausdrücklich nicht genauer hinschauen. So wie ein Wahlleiter aus Mecklenburg-Vorpommern, mit dem die SZ über das Thema sprach. Er müsse absolut neutral sein, sagt er. Auch wenn ihm etwas darüber zu Ohren kommen würde, wie extremistisch ein Kandidat sei, würde er das nicht ansprechen. Er würde, so ergänzt er, auch keinem anderen Ausschussmitglied einen Hinweis geben.

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Für die AfD tritt bei den Kommunalwahlen am Sonntag die ganze Bandbreite an Rechtsextremisten an: Hitler-Fans, völkische Siedler, Identitäre, Prepper, die Munition sammelten. Die Regeln, die sich die Partei selbst auferlegt hat, sind ihr dabei offenbar ziemlich egal.

Von Sebastian Erb, Ben Heubl, Léonardo Kahn, Lena Kampf, Kristiana Ludwig

Extremistische Gruppierungen können gewählt werden, solange sie nicht verboten sind

Doch selbst wenn ein Wählerbündnis oder ein einzelner Kandidat im Verfassungsschutzbericht auftaucht, wenn es viele Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen gibt, reicht dies häufig nicht aus, um die Person von der Kandidatenliste zu streichen. Extremistische Parteien und Wählerbündnisse können gewählt werden, solange sie nicht verboten sind. Der Wahlausschuss prüft im Grunde nur die formalen Kriterien.

Um Kandidaten von der Wahl in den Stadtrat oder den Kreistag auszuschließen, ist in der Regel eine Vorstrafe Voraussetzung. Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, verliert das passive Wahlrecht automatisch für fünf Jahre. Ein Richter kann die Wählbarkeit eines Verurteilten auch ausdrücklich aberkennen, etwa bei verfassungsfeindlichen Straftaten. Allerdings, dies ergibt eine Umfrage der SZ bei allen Landesinnenministerien, sind solche Fälle sehr selten.

Bei Bürgermeistern und Landräten haben die Wahlausschüsse, wie im Fall des thüringischen Stichwahlkandidaten Frenck, mehr Einfluss, weil es sich um sogenannte Wahlbeamte handelt. Für diese gilt das Beamtenrecht, das vorsieht, dass Staatsdiener auf dem Boden der Verfassung stehen müssen.

In München wurde im Jahr 2020 die Oberbürgermeister-Kandidatur von Heinz Meyer für die rechtsextremistische Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) abgelehnt. Die Bürgerinitiative galt als Tarnorganisation der NPD, und Meyer war bereits mehrmals verurteilt worden, nachdem er unter anderem bei Pegida-Demonstrationen eine alte Frau zu Boden geschubst und ein Goebbels-Zitat vom „totalen Krieg“ verwendet hatte. Weil die Regeln für die Kandidatur zu Bürgermeister- und Landratsämtern wie in anderen Bundesländern auch in Bayern strenger sind als für Sitze in Gemeindevertretungen, durfte Meyer damals trotzdem für den Stadtrat kandidieren.

Selbst wenn eine Kandidatur von Verfassungsfeinden für das Amt des Bürgermeisters oder Landrats nicht verhindert werden konnte, kann später die Amtsausübung daran scheitern. In manchen Bundesländern, wie in Thüringen, steht explizit im Kommunalwahlgesetz, dass die Rechtsaufsichtsbehörde nach der Wahl eine entsprechende Prüfung der Verfassungstreue einleiten kann. In anderen Fällen müssen die gewählten Beamten nur per Eid versprechen, dass sie verfassungstreu sind. Tommy Frenck, der am Sonntag zum Landrat von Hildburghausen gewählt werden will, bietet jedenfalls auf seiner Webseite weiter „die 88 besten Fleischgerichte aus dem Reich“ an – direkt neben einer Danksagung an seine Wähler.

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