Sie waren schon nahe dran. Mehrere Wohnungsgenossenschaften zeigten Interesse, besichtigten den Komplex aus drei Mietshäusern in Berlin-Kreuzberg. 39 Wohnungen, Baujahr 1870, grüner Innenhof mit großen Bäumen, darunter Sandkasten, Rutsche, Tisch und Bänke für den Plausch unter Nachbarn. Mitte der 1990er-Jahre hatte der Eigentümer alles saniert, vor zwei Jahren eine, nun ja, neue Gasheizung einbauen lassen. Einige Mieter hatten ein Exposé erstellt, dort findet sich das alles. Die Botschaft: Ein Schmuckstück, greifen Sie zu! Dann kam das Urteil. Unter dem Aktenzeichen 4 C 1.20 zerschlug das Bundesverwaltungsgericht vergangenen Herbst alle Träume vom genossenschaftlichen Wohnen im schmucken Altbau. Ein Investor übernahm die Häuser, und das sollten die Mieter bald zu spüren bekommen.
Mieterschutz:Wenn Mieter sich vor den Eigentümern fürchten
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Viele Städte wollen das kommunale Vorkaufsrecht zurück, mit dem sie Investoren am Kauf von Immobilien hindern können. Die Ampelkoalition wollte eigentlich eine neue gesetzliche Grundlage schaffen. Bisher ist nicht viel passiert. Woran liegt das?
Von Roland Preuß, Berlin
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