Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen 14-jährigen Jugendlichen aus Köln, weil er gegen das Verbot des „Islamischen Staates“ (IS) in Deutschland verstoßen haben soll. Der Beschuldigte soll verbotene Kennzeichen verwendet haben, die er in sozialen Netzwerken veröffentlicht hatte, wie die Kölner Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer erklärte auf SZ-Anfrage, gegen den Jungen liefen Ermittlungen, weil er im Internet Videos und Symbole mit IS-Bezug geteilt haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag die Wohnung der Eltern des Beschuldigten durchsuchen lassen. Der Jugendliche habe sich freiwillig zur Polizei begeben, anschließend konnte er wieder nach Hause zurück. „Er war weder im polizeilichen Gewahrsam noch war er polizeilich festgenommen“, stellt die Staatsanwaltschaft fest.
Die Anklagebehörde wies Berichte zurück, dass sie gegen den 14-Jährigen wegen „Terrorverdachts“ ermittle. „Das hiesige Verfahren stützt sich demnach weder auf einen ‚Terrorverdacht‘ noch beinhaltet es Ermittlungen zu Anschlagsplänen des Beschuldigten auf einen Weihnachtsmarkt. Es besteht auch kein Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte Mitglied des IS wäre“, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Medienberichte, die sich auf Informationen aus Sicherheitskreisen bezogen und nahelegten, dass der Jugendliche wegen Anschlagsplänen auch unter Terrorverdacht stehe, könnten von der Kölner Staatsanwaltschaft weder dementiert noch bestätigt werden. Dementiert wird lediglich, dass die Kölner Staatsanwaltschaft selbst wegen Terrorverdachts ermittelt.