Nach den unverschämten Ausschreitungen in Köln wird über die Verschärfung des Abschiebungsrechts für Flüchtlinge diskutiert; das ist eine billige und nichtsnutzige Forderung. Es gibt schon nach geltender Rechtslage keinen Abschiebeschutz für massiv kriminelle Flüchtlinge.
Das Gastland muss sich von Kriminellen weder auf der Nase herumtanzen noch an die Geschlechtsteile fassen lassen. Wenn unter den Tätern von Köln also Flüchtlinge gewesen sind, haben die sich selbst den Schutz entzogen. Sie können abgeschoben werden.
Wenn. Und damit beginnt das eigentliche Problem. Die Behörden haben die Täter nicht, sie kennen sie nicht; sie wissen nicht einmal, wo sie suchen sollen. Einen Teil der Täter hat die Polizei in der Tatnacht laufen lassen, weil sie keine Transporter hatten, um sie in die Zelle zu bringen.
Man soll nicht von rechtsfreien Räumen fabulieren
Vor und in der Tatnacht sind Fehler über Fehler gemacht worden; sowohl von der NRW-Landespolizei, die für die Domplatte, als auch von der Bundespolizei, die für den Bahnhof zuständig ist.
Ihr Forum:Wie bewerten Sie die Arbeit der Kölner Polizei?
Nach den Übergriffen auf Frauen steht die Kölner Polizei in der Kritik. Wurde die Situation in der Silvesternacht falsch eingeschätzt? Auch die Kommunikation in den Tagen danach wirft Fragen auf.
Da wappnen sich nun Gesetzgeber und Polizei seit Jahren gegen die organisierte Kriminalität; wenn sie dann auftritt, agiert man so unvorbereitet wie einst die Polizei beim Münchner Olympia-Attentat. Abschiebediskussion ist Ablenkungsdiskussion; sie schiebt Verantwortung ab.
Man soll nicht von rechtsfreien Räumen fabulieren; das Recht gilt überall in Deutschland. Man muss es durchsetzen.