KoblenzOberlandesgericht verhandelt Kriegsverbrechen in Syrien

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Die Angeklagten im Prozess sind zwischen 42 und 56 Jahre alt. Vier von ihnen waren zwischen 2014 und 2015 nach Deutschland geflohen, der Fünfte kam im Rahmen des Familiennachzugs 2018.
Die Angeklagten im Prozess sind zwischen 42 und 56 Jahre alt. Vier von ihnen waren zwischen 2014 und 2015 nach Deutschland geflohen, der Fünfte kam im Rahmen des Familiennachzugs 2018. (Foto: Thomas Frey/dpa)
  • Das Oberlandesgericht Koblenz verhandelt gegen fünf syrische Männer wegen Kriegsverbrechen, Mord und Folter zwischen 2012 und 2014 in Damaskus.
  • Die Angeklagten sollen unter anderem am 13. Juli 2012 auf unbewaffnete Demonstranten geschossen und sechs Menschen getötet haben.
  • Es ist der erste Prozess dieser Art seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember und erstmals geht es um Kriegsverbrechen durch Aushungern.
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Fünf Männer sind angeklagt, weil sie während des Bürgerkriegs in Damaskus gefoltert und getötet haben sollen. Es ist der erste Prozess dieser Art seit dem Sturz des Assad-Regimes.

Von Kathrin Wiesel-Lancé, Koblenz

Etwa 3000 Kilometer Luftlinie trennen Koblenz und Damaskus. Es fällt schwer, sich an diesem Mittwoch im Gerichtssaal vorzustellen, was im Sommer 2012 auf den Straßen des Stadtviertels Jarmuk passiert sein soll. In Syrien tobte der Bürgerkrieg, in der Palästinensersiedlung Jarmuk demonstrierten Gegner des Assad-Regimes friedlich. Bis Sicherheitskräfte und verbündete Milizen den Demonstrationszug stoppten und anfingen zu schießen. Zu rekonstruieren, was genau damals vorgefallen ist, wird in den kommenden Monaten Aufgabe der Richterinnen und Richter des Oberlandesgerichts Koblenz sein. Dort stehen fünf Männer aus Syrien vor Gericht.

Die Bundesanwaltschaft hat sie wegen Mordes und versuchten Mordes von Zivilisten in mehreren Fällen angeklagt. Außerdem werden ihnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Am 13. Juli 2012, so tragen es die Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft am Mittwoch vor, sollen die Angeklagten einen Protestzug in Damaskus gestoppt und auf die unbewaffneten Demonstranten geschossen haben. Dabei sollen sie insgesamt sechs Menschen getötet und weitere verletzt haben.

Erstmals geht es auch um den Vorwurf des Kriegsverbrechens durch Aushungern

Zudem sollen die Angeklagten zwischen 2012 und 2014 mehrere Zivilisten misshandelt haben. Sie sollen sie mit Fäusten und Gewehrkolben geschlagen und mit Füßen getreten haben. Mehrfach sollen einige der Angeklagten Zivilisten gefesselt und dem Geheimdienst übergeben haben. Einer der Angeklagten soll mit Plastikschläuchen auf zwei Zivilistinnen eingeschlagen haben, die Hilfspakete entgegennehmen wollten. Zum ersten Mal geht es in einem Prozess dieser Art in Deutschland um den Vorwurf des Kriegsverbrechens durch Aushungern.

Was in Jarmuk passiert ist, gilt als besonders dunkle Episode des syrischen Bürgerkriegs. Der ehemalige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon nannte Jarmuk einmal „das schwärzeste Loch der Hölle“. Die Siedlung am Rand von Damaskus war ursprünglich aus einem palästinensischen Flüchtlingslager entstanden. Die Kontrolle über das Viertel übten bewaffnete Milizen im Auftrag des Assad-Regimes aus. Nach dem Beginn des Bürgerkriegs gab es ab 2012 auch in Jarmuk Proteste, die das Regime niederschlagen ließ. 2013 wurde das Viertel ganz abgeriegelt. Hilfslieferungen mit Essen, Wasser und Medizin konnten nicht mehr hineingelangen. Die humanitäre Situation sei katastrophal gewesen, hieß am Mittwoch in der Anklageschrift.

Die fünf Männer, die an den Verbrechen in Jarmuk beteiligt gewesen sein sollen, saßen in Koblenz vereinzelt im Sitzungssaal. Einer versteckte sein Gesicht hinter einer OP-Maske, ein anderer wurde im Rollstuhl in den Raum geschoben. Die Angeklagten sind zwischen 42 und 56 Jahre alt. Vier von ihnen waren zwischen 2014 und 2015 nach Deutschland geflohen, der Fünfte kam im Rahmen des Familiennachzugs 2018. Sie alle trugen am Mittwoch Kopfhörer, als die Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft die Anklage vorlasen. Während die arabischen Dolmetscher übersetzten, blieben die Gesichter der Angeklagten weitestgehend ungerührt.

2022 verurteilte das Gericht einen hochrangigen Schergen des Assad-Regimes

Vier der Männer sollen Mitglieder von regimetreuen bewaffneten Milizen gewesen sein, dem „Free Palestine Movement“ (FPM) und der „Volksfront für die Befreiung Palästinas – Generalkommando“ (PFLP-GC). Sie kooperierten eng mit dem syrischen Geheimdienst. Dort soll der fünfte Mann in der sogenannten Palästina-Abteilung tätig gewesen sein.

Als Nebenkläger saß am Mittwoch der Vater eines der mutmaßlichen Opfer im Saal. Zwei der Angeklagten sollen seinen Sohn getötet und hinterher versucht haben, die Familie einzuschüchtern. „Du Arschloch, willst du denn keine Ruhe geben? Du spielst mit deinem Leben“, soll einer der Angeklagten zu ihm gesagt haben, als der Vater sich weigerte, einen gefälschten Totenschein zu beantragen.

Die fünf Angeklagten sind nicht die ersten mutmaßlichen Akteure des Assad-Regimes, die in Deutschland vor Gericht stehen. Möglich ist das durch das sogenannte Weltrechtsprinzip. Demnach können Straftaten, die gegen Völkerrecht verstoßen, überall verhandelt werden. 2022 verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz einen hochrangigen Schergen des Assad-Regimes – zum weltweit ersten Mal. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Geheimdienstgefängnis al-Khatib für die Folter von mindestens 4000 Inhaftierten mitverantwortlich gewesen war. Im vergangenen Juni verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt einen syrischen Arzt, dem vorgeworfen wurde, in einem Militärkrankenhaus in Homs mehrere Gefangene gefoltert und getötet zu haben.

Der Prozess jetzt in Koblenz ist der erste dieser Art, seit das Assad-Regime im vergangenen Dezember gestürzt wurde. In der Verhandlung wird sich zeigen, ob die Zeugen deshalb befreiter sprechen. Es sind mehr als 40 Verhandlungstage veranschlagt.

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