Koalitionsverhandlungen:Union und SPD einigen sich im Krankenkassen-Streit

Durchbruch in der Gesundheitspolitik: Der Zusatzbeitrag für die Krankenkassen soll zukünftig nicht mehr pauschal, sondern einkommensabhängig erhoben werden. Dafür wird der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent eingefroren.

Die Unterhändler von Union und SPD haben ihren Streit über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beigelegt.

Die bislang pauschal erhobenen Zusatzbeiträge werden künftig einkommensbezogen erhoben, wie der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn in Berlin sagte. SPD-Verhandlungsführer Karl Lauterbach begrüßte dies als das "historische Ende der Kopfpauschale". Er könne nun seiner Partei empfehlen, beim Mitgliederentscheid für diese Einigung zu stimmen.

Im Gegenzug stimmten die Sozialdemokraten zu, dass es in der Krankenversicherung keine Rückkehr zur jeweils hälftigen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt. Der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 Prozent eingefroren. CDU-Verhandlungsführer Jens Spahn wertete es als Erfolg, dass steigende Gesundheitskosten somit nicht die Arbeitgeber belasteten.

Auch mit der Forderung, in der Pflegeversicherung einen kapitalgedeckten Vorsorgefonds aufzubauen, setzte sich die Union durch. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll spätestens zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte steigen. Ein Zehntelpunkt fließt in den Aufbau des Vorsorgefonds, während 0,2 Punkte für eine bessere Betreuung von Pflegebedürftigen verwendet werden. In einem zweiten Schritt in dieser Wahlperiode soll der Beitrag um zusätzliche 0,2 Punkte steigen.

Derzeit beträgt der Pflegebeitrag für kinderlose Erwachsene 2,3 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Arbeitnehmer mit Kindern fallen 2,05 Prozent an.

Die Arbeitsgruppe Gesundheit hatte am Donnerstag in der großen Runde der Koalitionsverhandlungen den Auftrag erhalten, die bislang ausstehende Einigung in den Streitfragen zu erreichen.

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