Koalitionsverhandlungen:Prüfung für Zuhälter

Lesezeit: 3 Min.

Union und SPD wollen alte Fehler korrigieren (Foto: AFP)

Union und SPD streben ein neues Gesetz gegen Zwangsprostitution an: Die Auflagen für Bordellbetreiber sollen deutlich verschärft werden. Ein komplettes Verbot der Prostitution aber lehnen beide Seiten ab.

Von Stefan Braun, Berlin

Vieles in den Koalitionsverhandlungen von SPD und Union ist noch offen. Eines aber zeichnet sich jetzt schon ab: dass sich das mögliche Regierungsbündnis den Kampf gegen Zwangsprostitution und Frauenhandel auf die Fahnen schreiben wird. Beide Seiten wollen die Auflagen für Bordellbetreiber deutlich verschärfen, um über Kontrollrechte auch die Möglichkeit für unangemeldete Überprüfungen zu bekommen.

Außerdem wollen die Familien- und Innenpolitiker von Union und SPD Zwangsprostituierten den Ausstieg erleichtern, indem sie ihnen ein Aufenthaltsrecht gewähren. Damit reagieren beide Seiten auch auf Mängel eines ersten Prostitutionsgesetzes aus dem Jahre 2002. Dieses hatte die Prostitution grundsätzlich legalisiert, um Prostituierten den Weg in die Sozialversicherung zu ermöglichen. Gleichzeitig aber hatte das Gesetz den Zuhältern ungewollt Schutz vor Kontrollen geboten.

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig sagte am Montag: "Die brutale Ausbeutung von Prostituierten, die heute massenhaft in Deutschland stattfindet, muss beendet werden." Dies müsse auch in den Koalitionsverhandlungen deutlich werden. Ähnlich äußerten sich Politiker der Union, darunter der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach. Allerdings mag sich von ihnen niemand der Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer anschließen. Sie hat gerade erst mit zahlreichen Prominenten eine Kampagne zum kompletten Verbot der Prostitution gestartet.

Aufenthaltsrecht für Zwangsprostituierte

Nach den derzeitigen Plänen geht es vor allem darum, eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung für Zuhälter zu schaffen. Andere in den Verhandlungen sprechen von einer "Erlaubnisprüfung" für Bordellbesitzer. Was ein bisschen lächerlich klingt, hat einen zentralen Kern: Sobald es eine Genehmigungspflicht und damit verbundene Kontrollmöglichkeiten gibt, können Ordnungsbehörden und Polizei auch unangemeldet Kontrollen durchführen. Genau das sei derzeit nicht möglich, sagen jedenfalls Innenexperten der Unionsfraktion. Sie beklagen, dass durch die Legalisierung gerade der Polizei die Möglichkeit genommen wurde, über einen Anfangsverdacht Kontrollen durchzuführen. "Mal eben eine Razzia machen - das geht seither nicht mehr", heißt es in der Union.

In der SPD wird das mittlerweile genauso gesehen. Die Vordenkerin für ein neues Gesetz, die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl, erhofft sich über eine Erlaubnispflicht nicht nur eine Definition, was Prostitution ist und was sie nicht sein soll. Sie setzt auch darauf, dass die Hygiene und der Umgang mit Prostituierten immer wieder geprüft werden - und die Polizei ein Bordell bei Verstößen dicht machen kann. Strittig ist, ob dafür das Gewerberecht geändert werden soll, was die SPD anstrebt - oder ob sich die Unionspolitiker mit dem Ruf nach einer Neufassung des Prostitutionsgesetzes durchsetzen. Letzteres hieße, dass die Innenpolitiker und das Bundesinnenministerium die Federführung hätten.

Der zweite zentrale Punkt soll die Schaffung eines Aufenthaltsrechts für Zwangsprostituierte sein. Dahinter steht die Hoffnung, dass sich Opfer unter einem verbesserten Schutz eher trauen, auszusteigen und über die Strukturen von Menschenhandel und Zwangsprostitution auszupacken. Allerdings ist noch umstritten, ob Zwangsprostituierte dieses Recht auch bekommen sollen, ohne dass sie vor Gericht aussagen. Die SPD würde das bevorzugen und verweist dabei auf Erfahrungen aus den USA, wonach Opfer erst dann aussagen, wenn sie sicher sein können, dass sie bleiben dürfen und beschützt werden.

In der Union wird dies anders gesehen. Hier befürchten die Innenpolitiker, dass jede Prostituierte automatisch ein Aufenthaltsrecht erhalten könnte - auch wenn sie gar nichts zur Aufdeckung von Verbrechen beitragen sollte. Einige treibt die Sorge um, manche Frau könne ein Aufenthaltsrecht beantragen, ohne überhaupt wirklich verfolgt oder zwangsprostituiert zu sein.

Vorsichtige Unterstützung von den Grünen

Mit den neuen Plänen zieht insbesondere die SPD Lehren aus einem Gesetz aus dem Jahr 2002. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte eine Legalisierung der Prostitution beschlossen, um den Prostituierten einen Weg in die Sozialversicherungen zu ermöglichen und Zwangsprostituierte gegenüber Zuhältern zu stärken. Der CDU-Politiker Bosbach erkennt den guten Willen an, beklagt aber die Folgen. "Die Pläne sollten Gutes bewirken, aber sie waren weit weg von der Realität."

Die SPD-Politikerin Högl räumt ein, dass es nicht leicht gewesen sei, sich hier zu korrigieren: "Wenn man mal ein Gesetz gemacht hat, tut man sich natürlich schwer, es zu revidieren. Zumal, wenn die damaligen Annahmen der Wirklichkeit leider nicht stand gehalten haben." Umso mehr sei sie froh, dass der Schritt jetzt gemacht werde.

Vorsichtige Unterstützung für die Reform-Pläne kommt von den Grünen. Deren parlamentarische Geschäftsführerin Britta Haßelmann sagte aber, Ziel der Veränderungen müsse "eine Stärkung der Prostituierten sein und keine Kriminalisierung". Ein komplettes Verbot, wie es Alice Schwarzer fordert, lehnen Union, SPD und Grünen bislang ab. Högl sagt nein, weil dann alles in einen "dunklen Bereich" verlagert werde, da man Prostitution nie ganz verhindern könne. Und der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl ergänzt, ein Staat solle nur Dinge versprechen, die er auch einhalten könne. Prostitution per Gesetz aus der Welt zu schaffen, sei aber unmöglich. Sollte er es trotzdem versuchen, liefe er nur Gefahr, sich unglaubwürdig und lächerlich zu machen.

© SZ vom 05.11.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: