Koalitionsstreit um Betreuungsgeld:Kinder zwischen Bund und Ländern

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Darf der Bund das Betreuungsgeld überhaupt beschließen? Die FDP hat da plötzlich so ihre Zweifel. Trotz des Machtworts von Kanzlerin Merkel stichelt sie weiter - und droht mit der Ablehnung des Familienzuschusses im Bundestag. Bestätigt fühlen dürfte sie sich durch eine juristische Expertise, die zwei Jahre alt ist.

Kathrin Haimerl

Angela Merkels Machtwort hat keine Wirkung gezeigt: Noch am Montag hatte die Kanzlerin über ihren Sprecher Steffen Seibert ausrichten lassen, die politische Entscheidung der Koalition sei gefallen - zugunsten des Betreuungsgelds. Bis zur Sommerpause werde ein Gesetzentwurf eingebracht. Seibert: "Wenn der vorliegt, ergibt sich die Gelegenheit zu allen notwendigen Diskussionen."

Die FDP will das aber offenbar verhindern. Beliebt war die Zahlung an Familien, die ihre Kinder nicht in die Kita geben wollen, bei den Liberalen noch nie. Nun melden sie sogar verfassungsrechtliche Bedenken an gegen den umstrittenen Zuschuss. Es geht darum, ob der Bund überhaupt für die Einführung einer solchen Familienförderleistung zuständig ist.

Sibylle Laurischk, Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, hat da Zweifel. Das im Wahlkampf versprochene und im Koalitionsvertrag festgeschriebene Betreuungsgeld falle unter die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern. Eine Voraussetzung für die Zuständigkeit des Bundes könne sie nicht erkennen, sagte sie der Rheinischen Post. Und weiter: "Die FDP-Fraktion wird einem Gesetz, das verfassungsrechtlich zweifelhaft ist, nicht zustimmen können."

Miriam Gruß, familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, bringt im Gespräch mit der SZ noch weitere Bedenken ein: "Es ist auch die Frage, ob es rechtlich haltbar ist, wenn man für die Nicht-Inanspruchnahme einer Leistung eine Leistung bekommen soll." Zwar wolle sich ihre Fraktion vertragstreu verhalten. Allerdings sei es auch kein Geheimnis, dass das Betreuungsgeld für die FDP "noch nie Wunschobjekt" gewesen sei. "Wie wir letztendlich abstimmen werden, hängt von dem vorgelegten Entwurf ab und eben von Fragen der Verfassungsmäßigkeit."

Verfassungsrechtliche Bedenken hat die Hamburger Juraprofessorin Margarete Schuler-Harms bereits im November 2010 in einem Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung angemeldet. Darin schreibt sie, dass eine Familienförderleistung wie das Betreuungsgeld unter das "Recht der Fürsorge" falle. Der Bund wäre nach Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz nur zuständig, wenn "die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung" erfordere. Dies sei laut Schuler-Harms aber "in hohem Maße zweifelhaft".

Betreuungsgeld als "Armutsfalle"

Insgesamt kommt die Juristin bei der Frage, wie das Betreuungsgeld in das deutsche Rechtssystem passt, zu einem vernichtenden Urteil: Der als "Herdprämie" kritisierte Familienzuschuss konterkariere das Gleichstellungsziel in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz, weil es die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern verfestige. Und im schlimmsten Fall werde das Betreuungsgeld für Mütter "zur Armutsfalle", etwa, wenn die Ehe scheitere.

An der Situation der Mütter also werde sich aus Sicht der Juristin durch das Betreuungsgeld wenig verbessern, vielmehr würde der Zuschuss deren Gleichstellung entgegenwirken. Das Betreuungsgeld in der geplanten Form, wonach der Zuschuss daran gekoppelt wird, dass der Kita-Platz nicht in Anspruch genommen wird, hält Schuler-Harms verfassungsrechtlich für "prekär".

Noch weiter geht die Frankfurter Rechtswissenschaftlerin Ute Sacksofsky, die in einem Gutachten im Auftrag der Grünen sowohl einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot in Artikel 3 als auch den Grundsatz der Förderung aller Familienformen nach Artikel 6 Grundgesetz festgestellt hat. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf in ihrem Gutachten. Dass die Förderung in der Praxis tatsächlich genau das Gegenteil von moderner Familienpolitik bewirkt, zeigte eine kürzlich veröffentlichte Studie über das Landeserziehungsgeld in Thüringen.

Die CSU bekommt bei ihrem Projekt nun auch Gegenwind aus dem benachbarten Baden-Württemberg: Der dortige CDU-Landesvorsitzende Thomas Strobl rückte von dem Betreuungsgeld ab und will Mütter lieber auf andere Weise unterstützen. "Ich könnte mir gut vorstellen, dass dies über die bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung gelöst werden kann", sagte Strobl der Nachrichtenagentur dpa.

Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer dürfte dieser Widerspruch alarmieren. Am Wochenende hatten sich bereits 23 CDU-Bundestagsabgeordnete in einem Brief an Unionsfraktionschef Volker Kauder gegen die Förderung ausgesprochen. Ohne die Unionsabgeordneten hätte Merkels Koalition bei einer Abstimmung im Bundestag keine Mehrheit.

Um die Kritiker zu beruhigen, hatte Regierungssprecher Seibert am Montag noch betont, dass neben dem Betreuungsgeld auch der Ausbau von Kitas finanziell gefördert werden solle. Hier gibt es bereits jetzt in den Ländern gravierende Unterschiede: Baden-Württemberg und Bayern, in dem es wie in Thüringen bereits ein Landeserziehungsgeld ähnlich dem Betreuungsgeld gibt, hinken hinterher. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts liegt die Betreuungsquote bei unter Dreijährigen bei bundesweit 25,4 Prozent. In Baden-Württemberg sind lediglich 20,9 Prozent der Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen, in Bayern sind es 20,6 Prozent.

Irene Vorholz vom Spitzenverband der deutschen Landkreise glaubt, dass das Betreuungsgeld diese Situation möglicherweise noch verschlimmern könnte. Die geplante Prämie sei "eine Sozialleistung, die im Ergebnis gegen den Ausbau gerichtet ist." Die 1,2 Milliarden Euro, die die Regierung für das Geld von 2014 an eingeplant hat, seien besser in die Erweiterung von Betreuungsangeboten investiert, sagte sie im ZDF-Morgenmagazin.

Die Kosten des Betreuungsgelds könnten noch sehr viel höher ausfallen - unter anderem wegen des zu geringen Angebots an Kita-Plätzen. Der Bund der Steuerzahler fand deshalb deutliche Worte: Die Maßnahme sei ein "weiteres Ausgabenfass ohne Boden", sagte Verbandsvizepräsident Reiner Holznagel dem Hamburger Abendblatt. Er forderte die Bundesregierung auf, auf die Familienleistung zu verzichten.

Das Bundesfamilienministerium hingegen wies die Berechnungen zurück: Nach Ansicht von Ministeriumssprecher Christoph Steegmans könne der für August 2013 vereinbarte Rechtsanspruch für Kleinkinder auf einen Hortplatz eingelöst werdehn. Es gebe keinen Hinweis, dass ein Bundesland die Vorgaben nicht erfülle. Steegmans wies darauf hin, dass von den vom Bund bewilligten Geldern für den Kita-Ausbau bislang 700 Millionen überhaupt noch nicht abgerufen wurden.

Doch die CSU verteidigt ihr Lieblingsprojekt verbissen. Und CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hatte prompt versichert, dass sich natürlich auch seine Partei an die Vereinbarung halten werde. Auf Unionsfraktionschef Volker Kauder kommt nun eine schwere Aufgabe zu: Er muss die parteiinternen Kritiker bis zur Sommerpause überzeugen.

Mit Material der Agenturen

© Süddeutsche.de/dpa/dapd/AFP/Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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