Streitthemen der Regierung:Darum ringt die Koalition

Lesezeit: 3 Min.

  • Der Koalitionsausschuss berät an diesem Abend über fünf große Themen, von denen einige für Streit zwischen Union und SPD sorgen könnten.
  • Neben Mindestlohn und Mietpreisbremse stehen die Energiewende, Griechenland und die Erbschaftssteuer auf der Tagesordnung.
  • Nicht nur Seehofers Alleingang bei der Stromtrasse sorgt für Unmut zwischen den Parteien.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Dass der Koalitionsausschuss immer wieder in Vergessenheit gerät, liegt wohl auch daran, dass er sich so selten trifft. Zuletzt haben sich die Spitzen der Regierungsparteien und -fraktionen vor drei Monaten getroffen und letzte Hürden für eine Frauenquote aus dem Weg geräumt. Sinn ergibt so ein Treffen ja auch nur, wenn es ernsthaft etwas zu bereden gibt. Und das gibt es offenbar nicht so oft. Der eine mag das als gutes Zeichen für den Zusammenhalt der Koalition werten. Der andere als Beleg dafür, dass die Koalition ihr Pulver verschossen hat.

An diesem Dienstagabend jedenfalls kommen sie wieder zusammen. In kleiner Runde, wie es heißt, also nur Partei- und Fraktionschefs plus Kanzleramtschef, Finanzminister und die CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt. Ohne die Fraktionsgeschäftsführer und die Generalsekretäre der Parteien. Das sind sechs Leute weniger als eigentlich im Koalitionsausschuss üblich waren. Ob ihre Anwesenheit in früheren Zeiten, als es noch große Runden gab, zur Steigerung der Ergebnisqualität beigetragen hat, sei mal dahingestellt.

Grob umrissen stehen fünf Themen auf der Tagesordnung, die allerdings nicht festgezurrt ist. Um 20.30 Uhr soll es losgehen, Ende offen.

Die Themen im Überblick:

Mindestlohn

Kurz gesagt: CDU und CSU hätten gerne mehr Ausnahmen und weniger Pflichten. Die SPD findet alles gut, wie es ist.

Konkreter: Der Union gehen die Berichtspflichten zu weit. Sie möchte die Vorschriften zum Erfassen von Arbeitszeiten für Minijobber generell abschaffen. Nahles lehnt das kategorisch ab. Gerade unter Minijobbern ist Schwarzarbeit weit verbreitet, wer die Berichtspflichten abschaffe, höhle den Mindestlohn aus.

Ebenfalls nicht einverstanden ist die Union mit der Grenze von 2985 Euro Monats-Bruttoeinkommen, bis zu der Unternehmer die Arbeitszeiten und Löhne ihrer Mitarbeiter dokumentieren müssen. Diese Regel gilt für neun Branchen, die als besonders anfällig für Schwarzarbeit gelten. Dabei ist die Grenze nicht willkürlich gezogen, sie entspricht dem Gehalt bei der maximal möglichen Arbeitszeit im Monat und einem Mindestlohn von 8,50 Euro. Die Union will die Grenze auf 1900 Euro im Monat absenken, um Bürokratie abzubauen. Fraglich ist nur, ob diese Regel tatsächlich viele Fälle betrifft. Oder ob es nicht für etliche Mitarbeiter längst ähnliche Berichtspflichten gibt, die bisher umgangen wurden.

Mietpreisbremse

Hier sind vor allem technische Fragen offen. Die Mietpreisbremse soll sich an den Mietspiegeln im Land orientieren. Die Länder sind aufgefordert, die Bremse entsprechend umzusetzen. Aber wie ein Mietspiegel aufgestellt wird und ob er eingeführt werden muss, wenn es ihn, wie in viele Städten üblich, gar nicht gibt - alles ungeklärte Punkte. Offen auch, ob die Mietpreisbremse für frisch sanierte Wohnungen oder Neubauten grundsätzlich nicht gelten soll oder nur im Falle eines Erstbezugs.

Noch nicht ganz ausgereift scheint auch die Makler-Regelung zu sein. Künftig soll die Musik bezahlen, wer sie bestellt hat. Wer einen Makler einschaltet, der muss für ihn bezahlen. Das Gesetz lässt womöglich Lücken, die es ermöglichen, den Makler legal über den Tisch zu ziehen und ihn am Ende trotz bestellter Leistung nicht zu bezahlen. Nämlich etwa dann, wenn der Makler eine Wohnung mehr als einem Kunden anbietet. Vom zweiten Kunden kann er dann kein Geld mehr verlangen. Dennoch hat Justizminister Heiko Maaß (SPD) angekündigt, keinen Federstrich mehr an seinem Gesetz ändern zu wollen. Aber das muss er auch nicht. Gesetze werden im Bundestag verabschiedet, nicht von der Regierung.

Energiewende

CSU-Chef Horst Seehofer will keine zwei neuen Stromtrassen in Bayern, weil das angeblich die Bayern nicht wollen. Um dieses politische Ziel herum hat er sich einige Argumente zusammengebastelt. Bayern wolle möglichst unabhängig sein, ein paar eigene Gaskraftwerke hinstellen und die würden dann schon dafür sorgen, dass eine Leitung aus dem Norden reicht. Klimaschonender als Strom aus Braunkohle sei der Gas-Strom allemal.

Allerdings vergisst Seehofer, dass vor allem darum geht, den günstigen und CO2-freien Strom aus Windkraft vom Norden in den Süden zu bringen, wo der Wind nicht ganz so stark bläst. Damit sollen die Atomkraftwerke kompensiert werden, die jetzt nach und nach abgeschaltet werden.

Seehofer blendet zudem aus, dass er eine Spaltung des Strommarktes riskiert: Fehlen die Leitungen, um günstigen Windstrom nach Süden zu transportieren, müssten stattdessen subventionierte Gaskraftwerke in Süddeutschland gebaut werden. Und Stromkunden im Norden werden ungern dafür aufkommen wollen. Obendrein ist nicht ausgemacht, dass die EU-Kommission bei Bayerns Gaskraftwerksplänen mitmacht. All das macht bayerische Alleingänge schwer. Das wird vermutlich an diesem Abend auch Kanzlerin Merkel ihrem Kollegen bei der Schwesterpartei zu erklären versuchen.

Griechenland

Griechenland ist kein Streitthema der Koalition. Aber es gibt Neuigkeiten zu vermelden. Finanzminister Schäuble wird am Abend von den Beratungen mit den Euro-Finanzministern zurückkommen und berichten, wie diese das Reformpaket der neuen griechischen Regierung finden. Am Freitag wird im Bundestag über eine Verlängerung des bestehenden Griechenland-Hilfspakets entschieden.

Erbschaftssteuer

Angeblich will Finanzminister Schäuble im Koalitionsausschuss auch seine Pläne für eine Reform der Erbschaftssteuer vorstellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte Änderungen gefordert. Angeblich will Schäuble für die Besteuerung von großen Unternehmenserbschaften künftig auch das Privatvermögen der Erben berücksichtigen. Als "groß" sollen nach Medienberichten Firmen-Erbschaften ab einem Wert von 70 Millionen Euro gelten. Spitzenverbände der Wirtschaft wolle die Grenze auf 300 Millionen Euro festgesetzt sehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Regeln für Unternehmenserben zu großzügig seien. Die CSU sähe es gerne, wenn für vererbte Betriebe mit weniger als fünf Angestellten gar keine Erbschaftssteuer gezahlt werden müsste. Das solle auch für große Unternehmen mit "Familienprägung" gelten.

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