KoalitionsausschussBas: Bürgergeld-Verschärfung droht nicht kranken Menschen

Jobverweigerer werden künftig deutliche Sanktionen beim Bürgergeld erfahren. Bis hin zur vollständigen Streichung der Bezüge.
Jobverweigerer werden künftig deutliche Sanktionen beim Bürgergeld erfahren. Bis hin zur vollständigen Streichung der Bezüge. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Seit Wochen diskutieren SPD und Union über die Reform des Bürgergeldes. Nun gibt es eine Einigung. Diese setzt auf mehr Härte gegen Arbeitsverweigerer und Terminschwänzer. Mit Ausnahmen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Berlin (dpa) - Die von SPD und Union verabredeten Verschärfungen für nicht kooperationsbereite Bezieher des Bürgergeldes gelten nicht für Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen. „Wir wollen nicht die Falschen treffen“, sagte die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nach einem Treffen des Koalitionsausschusses im Bundeskanzleramt in Berlin. 

Konkret bedeute dies, „dass psychisch kranke Menschen oder Menschen, die schwere andere gesundheitliche Hemmnisse haben“, nicht automatisch in der gleichen Weise sanktioniert würden, wenn sie etwa Beratungstermine verpassten oder Jobangebote nicht angenommen würden.

Wer Beratungstermine ohne jegliche Begründung verweigere, der soll nach den Plänen von Union und SPD deutlich härtere Konsequenzen erfahren. „Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, betonte Bas.

© dpa-infocom, dpa:251009-930-140514/1

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