Süddeutsche Zeitung

Koalition regelt Strafen neu:Fußfesseln für Schwerverbrecher

Schwarz-Gelb will nach Informationen der Süddeutschen Zeitung die umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen und Schwerverbrecher künftig mit Fußfesseln überwachen.

Susanne Höll

Die Bundesregierung hat sich im Grundsatz darauf geeinigt, die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher abzuschaffen. Dafür wird geprüft, freigelassene und als weiterhin gefährlich geltende Gewalt- und Sexualtäter künftig mit einer elektronischen Fußfesseln zu überwachen.

Das Bundeskabinett wird am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen Eckpunkte eines neuen Gesetzes von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) beschließen. Union und FDP hatten bereits im Koalitionsvertrag eine Neufassung der Sicherungsverwahrung beschlossen; ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, welches das seit 1998 geltende Gesetz zur nachträglichen Unterbringung gefährlicher Straftäter aufgehoben hatte, machte das Vorhaben für die Regierung noch dringlicher.

Nach den Vorschlägen von Leutheusser-Schnarrenberger soll die Sicherungsverwahrung - eine Unterbringung im Gewahrsam nach Ablauf der eigentlichen Haftstrafe - nur noch bei schweren, gemeingefährlichen Straftaten verhängt werden können. Bislang kann jeder Kriminelle, der wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, etwa ein Betrüger oder ein Dieb, Sicherungsverwahrung auferlegt bekommen.

Schutz der Allgemeinheit - keine Strafe

Die Justizministerin will auch die sogenannte nachträgliche Sicherungsverwahrung, die bislang allein am Ende einer Haftstrafe angeordnet werden kann, künftig komplett abschaffen. Stattdessen will sie die sogenannte vorbehaltene Sicherungsverwahrung stärken, die sich die Richter bereits im Urteil des Strafprozesses offen halten. Zugleich will sie die Frist verlängern, zu der Richter einen Strafgefangenen bei vorbehaltener Regelung zur Sicherungsverwahrung verpflichten können.

Gegen die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gibt es in der Unionsfraktion und auch in unionsregierten Ländern Bedenken. Sie wollen sich in einem völlig neuen System der nachträglichen Sicherungsverwahrung weiterhin dieses Instruments bedienen. Es soll dem Schutz der Allgemeinheit dienen und keine Strafe sein.

Wegen dieses Punktes hatte es vor zwei Wochen Streit in der Koalition gegeben. Aus Regierungskreisen verlautete nun, man sei zuversichtlich, dass auch im Detail der Gesetzesnovelle eine Einigung gefunden werde, weil Leutheusser-Schnarrenberger ihrerseits in der Frage der Fußfesseln Zugeständnisse gemacht habe. Sie hat ihre bisher grundsätzlichen Einwände gegen eine solche elektronische Kontrolle aufgegeben und will bei der an diesem Mittwoch beginnenden Justizminister-Konferenz in Hamburg Vorschläge machen, wie die Behörden als gefährlich geltende Schwerverbrecher auch mit solchen Mitteln besser überwachen können.

Ein Beschluss der Justizminister zur Einführung wurde von diesem Treffen noch nicht erwartet, wohl aber ein Auftrag, die rechtlichen Möglichkeiten und praktischen Konsequenzen zu prüfen.

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Quelle:
SZ vom 23.06.2010
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