Bundesregierung:Koalitionsspitzen einigen sich auf Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Es soll in der Corona-Krise für bis zu 24 Monate ausbezahlt werden. Außerdem verständigen sich die Spitzen von CDU/CSU und SPD auf eine Wahlrechtsreform.

Die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD haben bei ihrem Treffen am Dienstag im Berliner Kanzleramt einen Durchbruch bei der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sowie der Reform des Wahlrechts erzielt. Demnach soll das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Auch die staatlichen Hilfen für besonders belastete Unternehmen sollen bis Jahresende 2020 ausgedehnt werden. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden.

SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil will die Pläne bereits an diesem Mittwoch ins Bundeskabinett bringen. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für die Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld locker machen - und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen.

ERLEICHTERTER ZUGANG

Aktuell geltende Regeln zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen noch bis zum 31. Dezember 2021 gelten - für alle Betriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Dabei geht es darum, dass nur zehn Prozent der Belegschaft eines Betriebes von einem Entgeltausfall betroffen sein müssen und dass kein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden erforderlich ist.

SOZIALBEITRÄGE

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden - aber nur wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.

ERHÖHUNG DES KURZARBEITERGELDS

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

HINZUVERDIENST

Die Regelung, dass Minijobs bis 450 Euro generell anrechnungsfrei sind, wird verlängert. Außerdem die Möglichkeit, dass Beschäftigte in Leiharbeit Kurzarbeitergeld beziehen können. Die geltende Steuererleichterung für Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld wird bis 31. Dezember 2021 gewährt. Je nach Pandemie-Entwicklung soll später erneut über eine mögliche weitere Verlängerung entschieden werden.

"Wir sind noch lange nicht am Ende der Krise", sagte SPD-Chef Norbert Walter-Borjans nach den mehr als achtstündigen Verhandlungen im Kanzleramt. Er verwahrte sich gegen Kritik, dass die staatliche Unterstützung auch nicht wettbewerbsfähige Unternehmen am Leben halten könnte. "Da ist nichts mit Zombie-Unternehmen, da geht es um das nackte Überleben", so Walter-Borjans. Ähnlich äußerte sich auch CSU-Chef Markus Söder. Man setze auf bewährte Kriseninstrumente - "Corona geht in die nächste Runde, die Regierung auch".

Von der Corona-Krise besonders betroffene Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Viele Betroffene sehen die Grundsicherung allerdings skeptisch. Deshalb war zuletzt die Forderung nach einer Existenzsicherung von Künstlern in Form von Betriebszuschüssen lauter geworden. Mitte März hatte die Bundesregierung entschieden, dass es keinen Nothilfefonds des Bundes für Künstler und Kulturschaffende geben wird.

Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden - bis 31. Dezember 2021. Dies soll "Sicherheit in unsicheren Zeiten" bieten, so die Koalitionäre.

Der Bundestag soll nicht weiter wachsen

Darüber hinaus verständigten sich die Spitzen von CDU/CSU und SPD nach zähem Ringen auf eine Wahlrechtsreform. Der Kompromiss sieht vor, dass ein weiteres Anwachsen des Bundestags bei der Wahl 2021 durch eine Dämpfungsmaßnahme verhindert werden soll. Die richtige Reform soll dann erst 2025 greifen. Dazu soll noch in dieser Wahlperiode eine Reformkommission eingesetzt werden, erklärten Walter-Borjans und die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer. Die Zahl der Wahlkreise soll für die Bundestagswahl 2021 bei 299 belassen und dann 2025 auf 280 verringert werden.

Mit derzeit 709 Abgeordneten hat der Bundestag schon jetzt ein Rekordausmaß erreicht. Die Normgröße sind 598 Abgeordnete. Ohne eine Reform wird ein weiteres Anwachsen auf möglicherweise mehr als 800 Abgeordnete befürchtet. Im Bundestag herrscht weitgehend Einigkeit, dass dies die Arbeitsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigen würde.

Zur SZ-Startseite
Bundestag

Wahlrechtsreform
:Wie der Bundestag kleiner werden soll

Weniger Ausgleichsmandate, vorerst keine Veränderung bei den Wahlkreisen: Die Koalition einigt sich beim Wahlrecht auf eine Minimallösung. Die Opposition bleibt außen vor und spricht von einem "peinlichen Schauspiel".

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: