Koalitionsausschuss:Einigung zu Flüchtlingskindern, Kurzarbeitergeld und Investitionen

  • Der Koalitionsausschuss beschließt, dass Deutschland unbegleitete Minderjährige aus den griechischen Flüchtlingslagern aufnehmen soll. Auf EU-Ebene soll eine humanitäre Lösung für die Aufnahme von insgesamt 1000 bis 1500 Kindern verhandelt werden.
  • Zudem einigt sich die Koalition auf eine Reihe von Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus abzumildern.
  • So soll der Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert werden, betroffene Unternehmen dürfen außerdem auf Liquiditätshilfen hoffen.

Von Nico Fried, Berlin

Deutschland soll unbegleitete Minderjährige aus Flüchtlingslagern auf griechischen Inseln aufnehmen. Darauf haben sich Union und SPD am Sonntagabend in einer Sitzung des Koalitionsausschusses verständigt. Auf europäischer Ebene werde in diesen Tagen über eine humanitäre Lösung verhandelt, um in einer "Koalition der Willigen" die Übernahme von Kindern aus griechischen Flüchtlingslagern zu organisieren, heißt es in einem Ergebnispapier, das am frühen Morgen nach mehr als sieben Stunden Sitzungsdauer verbreitet wurde. "In diesem Rahmen steht Deutschland bereit, einen angemessenen Anteil zu übernehmen."

Man wolle "Griechenland bei der schwierigen humanitären Lage von etwa 1000 bis 1500 Kindern" unterstützen, heißt es in dem Papier weiter. Es handle sich dabei um Kinder, die entweder wegen einer schweren Erkrankung dringend behandlungsbedürftig oder aber unbegleitet und jünger als 14 Jahre alt seien, die meisten davon Mädchen.

Die Koalition will außerdem darauf hinwirken, dass die derzeitige Waffenruhe in der syrischen Provinz Idlib für humanitäre Hilfe in dem Kriegsgebiet genutzt wird, wo sich fast eine Million Flüchtlinge aufhalten. Dafür habe die Bundesregierung 125 Millionen Euro bereitgestellt.

Bezug von Kurzarbeitergeld soll erleichtert werden

Die Koalition verständigte sich auch darauf, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Dazu soll der Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert werden. "Durch die Corona-Krise soll möglichst kein Unternehmen in Deutschland in Insolvenz geraten, möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen", heißt es in dem Papier. Deswegen sollen die Hürden für den Bezug gesenkt und die Leistungen erweitert werden. So soll nun unter anderem ein Antrag auf Kurzarbeitergeld bereits möglich sein, wenn zehn Prozent der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher liegt diese Schwelle bei einem Drittel der Belegschaft.

Mit dem Geld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten die Arbeitnehmer Ersatzlöhne von bis zu 67 Prozent des normalen Nettogehaltes. So sollen betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden. Anders als während der Finanzkrise übernimmt die Bundesagentur nun auch die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Die entsprechende Verordnung soll bis Ende 2020 befristet sein, was Zahlungen von Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 möglich machen würde. Der entsprechende Gesetzentwurf soll bereits am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden und nach einem verkürzten Verfahren in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten.

Liquiditätshilfen für vom Coronavirus betroffene Unternehmen

Die Bundesregierung will außerdem Vorschläge für Liquiditätshilfen vorbereiten, um Unternehmen zu helfen, die besonders von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind. Dazu soll es "in Kürze" ein Gespräch mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und den Gewerkschaften geben.

Die Koalition hat sich außerdem auf ein zusätzliches Investitionspaket verständigt. "Wir werden die Investitionen des Bundes in den Jahren 2021 bis 2024 um jeweils 3,1 Milliarden Euro verstärken und so vereinbarte Investitionspfade ausbauen und neue Prioritäten in Höhe von insgesamt 12,4 Milliarden Euro ermöglichen", heißt es in dem Ergebnispapier. So sollen allein für Verkehrswege zwischen 2021 und 2024 acht Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Zur Gegenfinanzierung des Programmes heißt es: "Die für die nächsten Jahre erforderlichen zusätzlichen Investitionsmittel von 12,4 Milliarden Euro werden insbesondere aus dem Überschuss des Jahres 2019 zur Verfügung stehen." Um die Mittel für Investitionen schneller abfließen zu lassen, will die Bundesregierung Planungsprozesse beschleunigen.

Union und SPD haben sich außerdem Steuererleichterungen für Unternehmen vorgenommen. Dazu gehören bessere Abschreibemöglichkeiten für "digitale Wirtschaftsgüter", eine Option für Personengesellschaften, sich über die Körperschaftsteuer zu veranlagen, sowie Entlastungen bei der Gewerbesteuer.

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