Knesset:Israel beschließt strenge Auflagen für Nichtregierungsorganisationen

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Vehementer Verfechter der strengen Auflagen für NGO: Israels Premierminister Benjamin Netanjahu bei der Sitzung der Knesset, in der das Gesetz beschlossen wurde. (Foto: REUTERS)
  • In Israel müssen Nichtregierungsorganisationen künftig offenlegen, ob sie vom Ausland finanziert werden.
  • Das betrifft vor allem liberale und Menschenrechtsorganisationen, da Hardliner-Gruppen meist privat finanziert sind.
  • Eine frühere Version des Gesetzes sah vor, dass Nichtregierungsorganisationen als ausländische Agenten gelten sollten.

Das Parlament in Israel hat ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das zahlreichen Menschenrechtsorganisationen vorschreibt, ihre Finanzierung offenzulegen. Am Montagabend sprachen sich 57 Abgeordnete in dritter und letzter Lesung für die Vorlage aus, 48 dagegen. Sie zielt auf Nichtregierungsorganisationen (NGO) ab, die mehr als die Hälfte ihrer Zuwendungen von ausländischen Regierungen oder politischen Gruppen erhalten. Praktisch davon betroffen sind fast nur liberale Organisationen: Hardliner-Gruppen stützen sich vor allem auf Privatspenden - die nimmt das Gesetz von der Regelung aus.

Entsprechend umstritten war die Neuregelung denn auch in der Knesset. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu positionierte sich als einer ihrer vehementesten Verfechter. Es sei nichts Undemokratisches daran, Transparenz zu verlangen und die Öffentlichkeit so über die Rolle ausländischer Regierungen bei der NGO-Finanzierung zu informieren, sagte er. Kritiker warfen der Regierung allerdings den Versuch vor, liberale Menschenrechtsorganisationen ins Visier zu nehmen, die die Nahostpolitik Israels skeptisch sähen.

Das neue Gesetz verpflichtet Menschenrechtsorganisationen dazu, in allen Gesprächen mit Staatsbediensteten und über alle Medienkanäle offenzulegen, ob sie aus dem Ausland finanziert werden. Vertreter dieser Gruppen müssen derartige Zuwendungen auch angeben, wenn sie an Sitzungen mit Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse teilnehmen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder in Höhe von umgerechnet 7000 Euro.

Ursprünglich sollten die NGO als "ausländische Agenten" gelten

Frühere Versionen der Gesetzesvorlage waren noch strikter. Demnach sollten Nichtregierungsorganisationen als ausländische Agenten eingestuft werden, angeregt wurden außerdem Steuern auf Spenden von ausländischen Regierungen. Besonders umstritten war ein Passus, laut dem Vertreter betroffener Organisationen in der Knesset spezielle Erkennungsmarken in der Knesset hätten tragen sollen. Der Vorschlag wurde später fallengelassen.

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Von Peter Münch

In Israel kündigte die Gruppe Peace Now an, die Neuregelung vor dem Obersten Gerichtshof des Landes anzufechten.

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