KrankenhausreformVergleichsportal für Kliniken ist gestartet

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, stellt den Bundes-Klinik-Atlas in Berlin vor.
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, stellt den Bundes-Klinik-Atlas in Berlin vor. (Foto: Soeren Stache/dpa)

Im neuen Klinikatlas des Gesundheitsministeriums können Patienten die Leistungen von Krankenhäusern übersichtlicher vergleichen.

Künftig können Patienten im Klinikatlas die Leistungen der rund 1700 Krankenhäuser bundesweit einfacher vergleichen. Das Portal nach den Plänen von SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist offiziell gestartet und soll Patientinnen und Patienten einen übersichtlichen Wegweiser durch den Krankenhaus-Dschungel bieten, wie er auf einer Pressekonferenz sagte. "Mit wenigen Klicks können sie Kliniken vergleichen und für die benötigte Behandlung in ihrer Nähe die beste Klinik finden."

Zur Einordnung sollen die Zahl der für die jeweilige Behandlung erbrachten Fälle und die Personalausstattung in einer Art Tacho-Anzeige abgebildet werden. Das Portal zeigt die Krankenhäuser mit ihren Standorten auf einer Karte und soll schrittweise weitere Daten aufnehmen.

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Zum Start sind es laut Ministerium unter anderem die Bettenzahl, erbrachte Fallzahlen je Fachabteilung und je Behandlungsanlass, Pflegekräfte am Standort und ausgewählte Zertifikate. Folgen sollen in diesem Jahr etwa noch Daten zu Komplikationsraten. Gehen in einem Krankenhaus bestimmte Operationen überdurchschnittlich oft schief, würde Patienten das also im Krankenhausatlas sehen - Patienten könnten diese Klinik meiden. Technisch wurde für den neuen Atlas eine bestehende Online-Übersicht ausgebaut. Auf dem seit 2002 bestehenden "Deutschen Krankenhaus Verzeichnis" sind nun mehr Suchfunktionen möglich.

Der Klinikatlas soll die Krankenhausreform ergänzen, die das Kabinett bereits auf den Weg gebracht hat. Sie soll insgesamt finanziellen Druck für die Kliniken mindern und einheitliche Qualitätsregeln verankern. Dafür soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Die Länder sind mit der Reform nicht einverstanden und fordern einhellig Änderungen. Lauterbach hat das Gesetz aber nicht mehr so angelegt, dass es im Bundesrat zustimmungsbedürftig ist.

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