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Klimapaket:Fliegen soll teurer werden, damit die Bahn billiger wird

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Das Kabinett bringt die ersten Punkte ihres Klimaschutzprogramms auf den Weg. Sie betreffen Bahnfahrer, Vielflieger und Pendler.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch weitere Einzelmaßnahmen aus dem großen Klimaschutzpaket verabschiedet. Bis auf die geplanten Änderungen bei der KfZ-Steuer, die für Wagen mit besonders hohem Kraftstoffverbrauch deutlich steigen soll, sind damit die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Sie sollen möglicht bis Dezember durch den Bundestag gebracht werden. Hier sind die Beschlüsse im Überblick:

Flugtickets

Fliegen soll durch eine höhere Luftverkehrsteuer unattraktiver werden. Die Steuer steigt für Flüge bis 2500 Kilometer, also alle Inlandsflüge, von 7,50 Euro auf 13,03 Euro. Für Flüge zwischen 2500 und 6000 Kilometern werden 33,01 Euro fällig, für ganz lange Strecken 59,43 Euro. Die Änderungen sollen ab 1. April 2020 gelten. Fluggesellschaften sind gesetzlich nicht verpflichtet, die Tickets teurer zu machen. Das Verbot, bei Flugtickets mit Nettopreisen ohne Steuern und Gebühren zu werben, ist noch nicht auf den Weg gebracht.

Bahnfahrkarten

Die Einnahmen aus der höheren Luftverkehrsteuer sollen dazu dienen, die Senkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets auf den ermäßigten Satz gegenzufinanzieren. Der ermäßigte Satz soll allerdings schon von Januar 2020 an gelten. Auch hier gilt: Die Bahn ist nicht verpflichtet, die Entlastung bei der Steuer an die Kunden weiterzugeben.

Pendlerpauschale

Weil Berufspendler wegen steigender CO₂-Preise mehr für Kraftstoff zahlen müssen, soll die Pendlerpauschale für lange Strecken von Januar 2021 bis Dezember 2026 erhöht werden. Ab Kilometer 21 soll es künftig 35 Cent pro Kilometer geben.

Mobilitätsprämie

Bis zu 250 000 pendelnde Geringverdiener sollen erstmals mit gut verdienenden Pendlern gleichgestellt werden. Wer nur etwa den steuerlichen Grundfreibetrag verdient, bekommt auf Antrag eine Überweisung vom Finanzamt.

Gebäudesanierung

Wer in selbst genutztem Wohneigentum die Wände oder das Dach dämmt oder Fenster, Türen, Lüftungsanlagen und die Heizung erneuert, soll über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Bis zu 20 000 Euro können über den Zeitraum verteilt fließen, sie sollen von der Steuerschuld abgezogen werden.

Ausbau der Windenergie

Kommunen dürfen ab Januar 2020 eine höhere Grundsteuer für ausgewiesene Windradflächen kassieren. Das soll den Bau der Anlagen befördern.

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Quelle:
SZ vom 17.10.2019
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