Klimaschutz in Städten und Gemeinden:Klima-Allianz fordert Grundgesetzänderung

Klimaschutz in Städten und Gemeinden: Klimagerechtes Bauen und Sanieren fällt in die Verantwortung der Rathäuser.

Klimagerechtes Bauen und Sanieren fällt in die Verantwortung der Rathäuser.

(Foto: Joerg Boethling/Imago)

Gebäude, Abfallwirtschaft, Nahverkehr: Um überall Klimaschutz zu betreiben, brauchen Kommunen klare Aufgaben und mehr Geld. Für beides muss der Bund ran, verlangt ein breites Bündnis. Doch das berührt das Grundgesetz.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Klimaschutz in den Kommunen muss rechtlich wirksamer ausgestaltet und seine Finanzierung auf eine solide verfassungsrechtliche Grundlage gestellt werden. Das fordert ein breites Bündnis aus Umweltverbänden und Gewerkschaften, darunter der DGB, die IG Bau und Verdi. Die zivilgesellschaftliche Koalition stützt sich auf ein juristisches Gutachten, das die Klimaschutz-Anwältin Roda Verheyen im Auftrag von Germanwatch und der Klima-Allianz Deutschland angefertigt hat. Fazit: Das Grundgesetz müsste geändert werden, um eine Mitfinanzierung des kommunalen Klimaschutzes aus Bundesmitteln möglich zu machen.

Die Rolle der 10 800 Städte und Gemeinden in Deutschland ist den Initiatoren zufolge zentral für den Klimaschutz. "Wir müssen jährlich 15 000 Dächer mit Photovoltaik ausstatten", sagte Andreas Wolter, Bürgermeister in Köln, bei der Vorstellung des Gutachtens. Etwa ein Drittel des Energieverbrauchs entfällt auf den Gebäudesektor, da ist kommunale Wärmeplanung entscheidend. Auch für Bauleitplanung sind die Rathäuser zuständig, zudem für die Daseinsvorsorge, also für Wasserversorgung, Abfallwirtschaft oder den öffentlichen Nahverkehr. Überall spielt der Klimawandel hinein. Dass die Klimaziele im Gebäude- und Verkehrssektor verfehlt würden, liege auch an den kommunalen Aktivitäten, sagte Verheyen.

Ohne Aufgabendurchgriff keine Finanzierung

Dieses breite Spektrum an kommunalen Verantwortlichkeiten ist aus Verheyens Sicht mit einer völlig unzureichenden Finanzierungsstruktur unterlegt, sodass die Kommunen dafür nicht das nötige Geld in die Hand bekommen. Denn die deutsche Finanzverfassung ist so konstruiert, dass der Bund den Kommunen keine Aufgaben auferlegen kann. Ohne Aufgabendurchgriff gibt es aber keine Finanzierung.

Daraus folgt laut Gutachten eine höchst unterschiedliche Praxis. Teilweise übertragen die Länder solche Aufgaben auf die Kommunen, wie etwa in Baden-Württemberg bei der Wärmeplanung. Dann kommen sie dafür auf; wer bestellt, bezahlt, lautet das Prinzip. Deswegen wäre es für die Städte und Gemeinden, die sonst stets auf kommunale Selbstverwaltung pochen, durchaus attraktiv, Klimaschutz als Pflichtaufgabe übertragen zu bekommen - weil dann das Geld fließt.

In den meisten Ländern ist das aber nicht der Fall, dort stecken Kommunen in der Zwickmühle. Auch ohne ausdrückliche Zuweisung von Aufgaben sind sie laut Gutachten schon heute verpflichtet, ihren Beitrag zu den Klimazielen zu leisten. "Bisher können viele Kommunen dieser Aufgabe aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen aber nicht ausreichend nachkommen", sagte Verheyen. Nach einer Studie der Agora Energiewende werde der Finanzbedarf auf 170 Milliarden Euro geschätzt.

Die Lösung liegt der Anwältin zufolge darin, ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern ins Grundgesetz zu schreiben, das eine Mischfinanzierung ermöglicht. Artikel 91a, der dies bereits für die regionale Wirtschaftsstruktur sowie den Agrarsektor und den Küstenschutz vorsieht, könnte um die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Klimaschutzmaßnahmen und Anpassung an den Klimawandel" erweitert werden. Barbara Metz, Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, erinnerte daran, dass die Kommunen schon jetzt unter einem gewaltigen Sanierungsstau litten. "Ohne Mischfinanzierung werden wir die Klimaziele nicht erreichen."

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