Gesetzesentwurf:Grüne wollen Pflicht zum Klimaschutz ins Grundgesetz aufnehmen

Braunkohlekraftwerk in Jänschwalde

Klimaschutz mit Verfassungsrang: Das sieht ein Gesetzentwurf der Grünen vor.

(Foto: dpa)
  • Der Bundestagsfraktionsvorstand der Grünen möchte den Klimaschutz als Pflicht in das Grundgesetz aufnehmen.
  • Auch der Atomausstieg soll dem Entwurf nach in der Verfassung verankert werden.
  • Zusätzlich soll die Besteuerung von klimaschädlichem Kohlendioxid möglich werden.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Artikel 20a des Grundgesetzes ist noch vergleichsweise jung - und hat doch eine lange Geschichte. Mehr als zehn Jahre stritten Regierung und Opposition über den Umweltschutz im Verfassungsrang, erst 1994 fand sich eine Mehrheit für den neuen Artikel. Seither muss der Staat "die natürlichen Lebensgrundlagen" schützen, "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen". Weitere acht Jahre gingen ins Land, bis sich dieser Schutz auch auf Tiere erstreckte. Nun wollen die Grünen die nächste Erweiterung des Artikels - um den Klimaschutz.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf nahm der Grünen-Fraktionsvorstand am Montag an, er liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Danach soll das Grundgesetz künftig jede Regierung zum Klimaschutz verpflichten: "Für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliche Ziele und Verpflichtungen des Klimaschutzes", so heißt es da, "binden alle staatliche Gewalt unmittelbar." Das Pariser Klimaabkommen wäre damit denkbar stark abgesichert; eine Bundesregierung, die Klimaziele nicht durchsetzt, betriebe gewissermaßen Verfassungsbruch.

Bundeswehr torpediert Klimaziel

Für die Messung klimaschädlicher Emissionen gibt es klare Regeln: Es zählt, was der Mensch verbockt. Aller Klimaschutz verfolgt dieses eine Ziel: die menschgemachten, "anthropogenen", Emissionen zu senken. Etwa die Verbrennung von Kohle in Kraftwerken, von Öl und Gas in Heizkesseln, von Sprit in Autos. Aber ein brennendes Moor?

Der Moorbrand auf dem Bundeswehrgelände bei Meppen allerdings hat ganz klar "anthropogene" Ursachen. Schließlich war es ein Schießtest, der ihn auslöste. "Nach unserer ersten Einschätzung handelt es sich bei den fraglichen Emissionen nicht um eine natürliche Störung", heißt es aus dem Umweltbundesamt, das die Emissionen erfasst. Sind sie aber menschgemacht, dann fließen sie voll in die deutsche Klimabilanz ein.

Wie stark, lässt sich schwer abschätzen. "Es ist schwierig, da Zahlen zu erheben", heißt es beim Thünen-Institut, das die Emissionen bei Mooren misst. "Das ist eine relativ einmalige Geschichte." Der Naturschutzbund Nabu ging zuletzt von mindestens 500 000 Tonnen Treibhausgasen aus, "bei sehr konservativer Schätzung". Gemessen an zuletzt 905 Millionen Tonnen Emissionen jährlich ist das nicht viel. "Aber wir zahlen da völlig unnötig auf unser CO₂-Konto ein", sagt Nabu-Moorexperte Felix Grützmacher. Michael Bauchmüller

"Damit wollen wir der Bundesregierung Klimaschutz ins Stammbuch schreiben", sagt Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Die Koalition dürfe "nicht mehr nur auf internationalem Parkett von Klimaschutz schwadronieren, sie muss ihn hier in Deutschland endlich anpacken". Stimmt die Fraktion am Dienstag zu, soll der Entwurf noch diese Woche in den Bundestag eingebracht werden.

Auch die Liste der konkurrierenden Gesetzgebung wollen die Grünen um den Klimaschutz erweitern - also jene Bereiche, in denen die Länder nur dann Gesetze erlassen dürfen, wenn der Bund dies nicht selbst macht. Dies solle verhindern, dass sich Bund und Länder über die Zuständigkeiten in die Wolle bekommen, statt "ein schlüssiges Gesamtkonzept" auf die Beine zu stellen. "Deshalb wird in dem Entwurf klargestellt, dass der Bund insoweit über eine umfassende Gesetzgebungskompetenz verfügt", heißt es in der Begründung.

Steuer auf klimaschädliches Kohlendioxid soll möglich sein

An den Steuerartikel 106 wollen die Grünen ebenfalls ran. Dort wollen sie einen eigenen Passus zu Verbrauchsteuern einfügen, der auch die Besteuerung von klimaschädlichem Kohlendioxid erlaubt. Danach könnten solche Steuern unabhängig davon erlassen werden, "ob der Stoff, der verbraucht wird, ein Gemeingut darstellt, das nicht gehandelt wird". Selbst der Verbrauch von Luft ließe sich so besteuern - eine Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichts vom vorigen Jahr.

Seinerzeit hatten die Richter die deutsche Kernbrennstoffsteuer verworfen, die Betreiber der Atomkraftwerke hatten geklagt. Unter anderem hatte Karlsruhe den Begriff der "Verbrauchsteuer" eng ausgelegt - als Steuer, die vor allem den privaten Verbraucher betrifft. Dazu passt, dass die Grünen in einem Aufwasch nun auch die Atomenergie verfassungsmäßig abhaken wollen. Der Umwelt-Artikel 20a soll auch noch einen bündigen Atom-Satz bekommen: "Die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung ist untersagt."

1984 und 1987 hatten die Grünen schon einmal ähnliche Entwürfe eingebracht, letzterer mündete später im Artikel 20a. Zu den Kosten schrieben sie seinerzeit, diese könnten vor allem durch die "vermehrte Inanspruchnahme der Verwaltungsgerichte" entstehen. Gut 30 Jahre später sind sie da deutlich offensiver. Unmittelbare Kosten entstünden durch die neue Regelung nicht, heißt es nun. "Im Übrigen gilt, dass auch kostenträchtige Maßnahmen auf dem Gebiet des Klimaschutzes Deutschland weniger kosten werden, als es die Folgen eines ungebremsten Klimawandels täten."

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