Klimapakt im Detail:Zielpunkt Null

Egal ob das Ziel, die konkreten Verpflichtungen der Staaten, ob die Mechanismen zur Überwachung des Abkommens oder die Finanzierung: Noch nie war ein Klimavertrag so verbindlich.

Von Michael Bauchmüller

Fernziel: In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts soll die Welt ihre Treibhausgas-Emissionen auf null senken. Damit sind nicht nur die Kohlendioxid-Emissionen erfasst, wie sie bei der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas entstehen, sondern auch besonders klimaschädliche kurzlebige Gase wie Methan oder Lachgas. Allerdings können die Staaten Emissionen auch kompensieren, etwa durch Aufforstung oder die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid - Hauptsache, unter dem Strich steht eine Null. Zielmarke ist eine Erderwärmung "deutlich unter" zwei Grad Celsius, mit dem Ziel, noch 1,5 Grad Celsius zu erreichen. Dieses Ziel fand noch nie Erwähnung in Abmachungen zum Klimaschutz.

Verpflichtungen: Alle Staaten sollen Pläne vorlegen, wie sie das Ziel erreichen wollen, und zwar alle fünf Jahre. Industrieländer sollen dabei die Führung übernehmen und sich feste Ziele für die Minderung ihrer Emissionen setzen. Nach Möglichkeit sollen das auch Schwellenländer tun, sie werden aber nur dazu "ermutigt". Alle Staaten müssen zudem nach einheitlichen Regeln darlegen, wie weit sie im Klimaschutz gekommen sind. Damit werden die Pläne untereinander besser vergleichbar. Details soll die nächste Klimakonferenz festlegen. Sie findet 2016 in Marrakesch statt.

Mechanismus: Erstmals 2018 soll überprüft werden, ob die Staaten mit ihren Plänen das Fernziel erreichen können, danach alle fünf Jahre. So sieht es der sogenannte Entscheidungstext vor, der neben dem neuen Abkommen steht. Er regelt vor allem, was schon vor dem Jahr 2020 geschehen soll, wenn das neue Abkommen in Kraft tritt. Darin lässt sich auch haarklein nachlesen, dass die bisher eingereichten Klimapläne bei Weitem nicht reichen, also nachgebessert werden müssen. Zudem sol der Weltklimarat in einem Sonderbericht darlegen, was für die Erreichung der 1,5-Grad-Marke zu tun wäre.

Geld: Die reichen Staaten sollen Finanzen bereitstellen, um den ärmeren zu helfen im Kampf gegen die Erderwärmung - und zwar sowohl bei der Vorsorge gegen Katastrophen als auch beim Umbau der eigenen Energieversorgung. Schon 2009 in Kopenhagen hatten die Industriestaaten dafür von 2020 an 100 Milliarden Dollar jährlich zugesagt. Die konkrete Summe wird, aus Rücksicht auf die USA, im Abkommen nicht erwähnt, dafür aber im Entscheidungstext. Bis 2025 soll ein neues Ziel stehen, das mindestens so hoch sein soll wie das alte. Andere Länder, etwa China, können Geld beitragen, müssen aber nicht.

Entschädigung für Klimaschäden: Entwicklungsländer hatten sich hier eine Art Haftung gewünscht, für Schäden, die jetzt bereits auftreten. Sie konnten sich damit nicht durchsetzen. Stattdessen werden die Schäden nun anerkannt - was für sich aber auch schon ein Fortschritt ist. Sie sollen nun "kooperativ" angegangen werden, auch durch Versicherungen, mit denen sich Staaten oder Einzelne gegen Klimaschäden absichern können.

Anpassung und Technologie: Die Industriestaaten garantieren Unterstützung vor allem bei der Vorbereitung auf den Klimawandel, etwa beim Aufbau von Katastrophenschutz oder der Errichtung von Dämmen. Zudem wollen sie Hilfe bei der Einführung grüner Technologien leisten. Es soll verhindern, dass die Entwicklungsländer die Fehler der Industriestaaten wiederholen.

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