Süddeutsche Zeitung

Kleve:Hinweise auf Notruf aus brennender Zelle

  • Ein junger Syrer wird in Nordrhein-Westfalen zu Unrecht monatelang ins Gefängnis gesperrt.
  • Er stirbt an den Folgen eines Feuers in seiner Zelle.
  • Es gibt Hinweise auf einen Notruf, der womöglich ignoriert wurde.

Im Fall eines zu Unrecht inhaftierten Syrers, der in Nordrhein-Westfalen nach einem Zellenbrand gestorben ist, gibt es laut übereinstimmenden Medienberichten Zweifel an der Suizidtheorie. Protokolle aus dem Gefängnis in Kleve deuten nach Informationen der SZ darauf hin, dass entgegen der bisherigen Annahme am Abend des Brandes durchaus die Gegensprechanlage im Haftraum betätigt wurde. Zunächst berichteten Bild und Kölner Stadt-Anzeiger darüber. Sie verweisen auf einen nicht öffentlichen Bericht des Justizministers an die Landtagsfraktionen.

Die Staatsanwaltschaft ermittele nun unter anderem, ob und wann das mit der Sprechanlage ausgelöste Lichtsignal deaktiviert worden sei. Ein Sprecher des NRW-Justizministeriums wollte sich zu den Berichten zunächst nicht äußern. Er verwies darauf, dass weitere Ermittlungen laufen und Vernehmungen nicht beeinflusst werden sollen.

Nach Informationen der Bild bestehe zudem der Verdacht, dass in der Gesundheitsakte Dinge standen, die pflichtwidrig nicht zur Kenntnis gebracht worden seien. Erst dadurch wäre der Gefangene von der JVA eben nicht als suizidgefährdet eingeordnet worden. Gegen einen Arzt der JVA werde nun wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen ermittelt.

Der 26-jährige Syrer war am 29. September dieses Jahres zwei Wochen nach einem Feuer in seiner Gefängniszelle in Kleve in einer Klinik gestorben. Die Behörden hatten danach eingeräumt, dass er in Folge einer Verwechslung mit einem Mann aus Mali mehr als zwei Monate lang zu Unrecht im Gefängnis gesessen hatte. Nach dem Bekanntwerden des Falls hieß es, der Syrer habe das Feuer vermutlich selbst gelegt.

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SZ.de/dpa/lalse/bix
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