Klage wegen HaftbedingungenMenschenrechtsgericht verurteilt Ukraine im Fall Timoschenko

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Die ehemalige ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko  (Archivfoto aus einem Gerichtssaal in Kiew, 4. Juli 2011) .
Die ehemalige ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko (Archivfoto aus einem Gerichtssaal in Kiew, 4. Juli 2011). (Foto: dpa)

"Willkürlich und rechtswidrig": Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Inhaftierung von Julia Timoschenko. Die frühere ukrainische Regierungschefin hatte wegen ihrer Haftbedingungen geklagt, ihr Anwalt fordert die sofortige Freilassung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Ukraine wegen der Behandlung der inhaftierten Oppositionsführerin Julia Timoschenko verurteilt. Die ehemalige Regierungschefin sei "willkürlich und rechtswidrig" in Haft genommen worden, stellte der Gerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil fest.

Timoschenko hatte wegen der Haftbedingungen geklagt und der Ukraine vorgeworfen, das Strafverfahren gegen sie sei politisch motiviert gewesen. Sie verbüßt seit 2011 eine siebenjährige Hartstrafe wegen Amtsmissbrauchs und ist gesundheitlich schwer angeschlagen.

Die Ukraine will den Urteilsspruch prüfen. "Wir müssen die Entscheidung zugestellt bekommen. Wir werden sie analysieren. Solange kann ich nichts kommentieren", sagte der ukrainische Vertreter beim EGMR, Nasar Kultschizki, am Dienstag der Agentur Interfax.

Verteidiger fordern sofortige Freilassung

Timoschenkos Verteidiger hingegen fordert ihre sofortige Freilassung. Die Ukraine müsse die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgehend umsetzen, verlangte Sergej Wlassenko in einer Mitteilung von Timoschenkos Vaterlandspartei. Die Politikerin müsse politisch und juristisch rehabilitiert werden.

Das Urteil bedeutet nicht, dass Timoschenko automatisch aus der Haft freikommt. Die Umsetzung des Richterspruchs ist Sache der Ukraine. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die Ukraine kann die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs beantragen.

Westerwelle fordert Regierung zum Handeln auf

Bundesaußenminister Guido Westerwelle forderte die Regierung in Kiew nach dem Urteil zum Handeln auf. "Das bestätigt erneut, dass die Ukraine im Bereich von Justiz und Rechtsstaat noch immer Defizite hat, die angegangen werden müssen", sagte er. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht die Ukraine dabei noch auf einem weiten Weg. "Ich erwarte, dass Willkür und Rechtsverstöße generell abgestellt werden", sagte die Ministerin.

Timoschenko war im Oktober 2011 wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft und umgerechnet 137 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden. Der 52-Jährigen wurde vorgeworfen, ein für die Ukraine nachteiliges Abkommen über Gaslieferungen aus Russland abgeschlossen zu haben. Timoschenkos Anwälte kritisierten, der Prozess sei politisch motiviert gewesen, um "die Hauptgegnerin des Präsidenten aus dem politischen Leben der Ukraine zu entfernen".

© Süddeutsche.de/AFP/dpa/pauk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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