Klage gegen Staatsanwaltschaft:Justizministerium gewinnt

Das Bundesjustizministerium ist mit einer Klage gegen mediale Äußerungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück kurz vor der Bundestagswahl 2021 erfolgreich gewesen. Das dortige Verwaltungsgericht stellte fest, dass Teile einer Pressemitteilung unrichtig waren und künftig nicht wiederholt werden dürfen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Kritiker hatten damals ein Wahlkampfmanöver vermutet. Hintergrund waren Ermittlungen wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt: Die Spezialeinheit des Zolls gegen Geldwäsche (FIU) soll Verdachtsanzeigen nicht in allen Fällen an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet haben. Bei der Maßnahme im Herbst 2021 handelte es sich nach dem aktuellen, nicht rechtskräftigen Urteil um keine Durchsuchung, weil Unterlagen freiwillig herausgegeben wurden. Zudem sei der Eindruck erweckt worden, dass das Ministerium nicht zur Amtshilfe bereit gewesen sei. Das wertete das Gericht als Ansehensschädigung.

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