Kirchliche Arbeitgeber:Ende der Willkür

Die Kirche sollte anders mit Mitarbeitern umgehen.

Von Wolfgang Janisch

Nicht immer ist es gut und richtig, wenn der Europäische Gerichtshof dem Bundesverfassungsgericht in die Parade fährt. Doch dieses Mal war die Intervention der obersten EU-Richter überfällig. Dass ein katholisches Krankenhaus mit dem Segen aus Karlsruhe einen Chefarzt rauswerfen darf, weil er wegen Scheidung und neuer Heirat als illoyal abgestempelt wird, das ist nicht nur unzeitgemäß. Derartige Kündigungen belegen sehr private und oftmals schmerzhafte Lebensentscheidungen zusätzlich mit einer existenzbedrohenden Sanktion. Gut, dass es Richter gibt, die dagegen einschreiten.

Mit dem Urteil wird, jenseits des Einzelfalls, der Spielraum kirchlicher Einrichtungen in arbeitsrechtlichen Fragen eingeschränkt. Das ist nicht kirchenfeindlich, sondern ein Übergang zur Normalität der Arbeitnehmerrechte. Ja, den Kirchen steht ein Selbstbestimmungsrecht zu, das übrigens auch nach EU-Recht zu achten ist. Aber nein, dieses erlaubt dem großen Arbeitgeber Kirche nicht einen Umgang mit Mitarbeitern, der an Willkür grenzt.

Die katholische Kirche wird mit dem Urteil leben können. Ein wenig hatte sie die jetzige Entwicklung bereits in die Lockerung ihrer Regeln zum Umgang mit Zweitehen eingepreist. Zu wünschen wäre, dass nun auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seinen konservativen Kurs aufgibt.

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