Kirchensteuer:Selig sind die Zahlenden

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Die Entscheidung der Leipziger Richter ist klar: Es gibt in Deutschland keinen Platz für Kirchensteuer-Rebellen. Zur Messe gehen, die Kommunion empfangen, aber keine Steuern zahlen - das geht nicht. Doch die wahre Gefahr für die Kirchensteuer geht ohnehin weniger von den Gruppen aus, die ihre Abschaffung fordern, sie kommt aus dem Inneren der Kirchen.

Matthias Drobinski

Es war ein ganz normaler Donnerstag im Standesamt der kleinen Stadt Staufen, als dort ein freundlicher älterer Herr aus der katholischen Kirche auszutreten wünschte. Eine kleine Bitte hätte er noch. Ob die Standesbeamtin in die Spalte "Erklärungen" bitte schreiben würde: "Körperschaft des öffentlichen Rechts"? Das ist schnell geschrieben, dachte sich Frau Leimenstoll vom Standesamt Staufen, tat's - und löste einen Rechtsstreit aus, der das gesamte deutsche Kirchensteuersystem in Frage zu stellen schien. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den juristischen Teil des Streites beendet.

Hartmut Zapp, so heißt der freundliche Herr, ist emeritierter Kirchenrechtler - und wusste genau, was er tat. Er wollte frommer Katholik bleiben, zur Kommunion gehen, sich dereinst katholisch beerdigen lassen. Er wollte aber keine Kirchensteuer mehr zahlen. Der Kirchenrechtler berief sich dabei auf ein vatikanisches Dekret, das festlegte: Ein Austritt nur vor einer staatlichen Stelle ist kein Austritt. Das Erzbistum Freiburg sah das verständlicherweise anders. Überraschend gab aber zunächst das Freiburger Verwaltungsgericht Zapp recht: Der Staat könne nur prüfen, ob einer aus der Körperschaft austritt, der Rest sei Kirchensache.

Diese Kirchensache haben aber nun die Bischofskonferenz und Rom geklärt: Die Mitwirkung der Kirche am Austritt sehen beide Seiten durch jenen - unglücklich formulierten - Brief gewährleistet, den nun alle Gläubigen bekommen sollen. Von daher ist die Entscheidung der Leipziger Richter keine Überraschung: Es gibt keinen Platz für Kirchensteuerrebellen.

Niemand weiß, ob der Sünder im Beichtstuhl Steuern gezahlt hat

Das deutsche Kirchensteuersystem steht damit - aus juristischer Sicht - weiterhin fest und sicher. Das ist zunächst einmal gar nicht schlecht so, denn dieses System ist besser als der Ruf, der ihm manchmal angehängt wird. Es ist weitgehend gerecht, es ist vor allem effizient. Die Höhe der Steuer ist klar, sie wird automatisch zu geringen Kosten eingezogen: Lediglich zwei Prozent gehen an den Staat. Weil dessen Verwaltungskosten noch geringer sind, profitiert auch er davon.

So gesehen leben in Deutschland Staat und Kirche seit mehr als 60 Jahren in einer Win-win-Situation: Der Staat zieht die Kirchensteuer ein, weil er an starken Kirchen mit gut ausgebildeten Mitarbeitern interessiert ist. Und die Kirchen leben sehr gut von den Milliarden, die jedes Jahr die Kassen füllen. Auch deshalb sind die Gruppen, die ein Ende der Kirchensteuer fordern, klein: Es sind die prinzipiellen Gegner einer Staat-Kirche-Bindung, und es sind die konservativen Katholiken, für die sich die Kirche zu sehr der Welt angepasst hat.

Die größten Probleme der Kirchensteuer entstehen aus dem Selbstverständnis der Kirchen heraus. Sie wollen ja mehr sein als Vereine, aus denen man ein- und wieder austritt - allen voran die katholische Kirche. Deren Sakramente verschwenden sich selbst, wenn man sie ernst nimmt; sie sind offen für den Missbrauch. Niemand weiß, ob der Sünder im Beichtstuhl tatsächlich reuig ist, schon gar nicht, ob er Kirchensteuer gezahlt hat. Kein Pfarrer fragt vor dem Kommunionempfang nach der Lohnsteuerkarte. Verständlich, dass die Kirchen sagen: Wer nicht solidarisch ist, muss die Konsequenzen tragen. Doch eine Kirche als Heilsgemeinschaft kann den Glauben nicht vom Zahlen abhängig machen .

Je stärker die Kirchen begründen müssen, warum sie sind, wie sie sind, desto stärker wird dieser Widerspruch spürbar. Umso genauer müssen sie erklären, warum sie am Zusammenhang von Steuer und Glauben festhalten. Und je größer die inneren Widersprüche einer Kirche sind, umso schwerer wird dies zu begründen sein. Die wahre Gefahr für die Kirchensteuer also kommt aus dem Innern der Kirchen. Daran ändert das Leipziger Urteil nichts.

© SZ vom 27.09.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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