Kirchenaustritt:EU-Gericht prüft kirchliches Arbeitsrecht

Der Fall einer Hebamme, die nach ihrem Kirchenaustritt keinen Job in einem katholischen Krankenhaus erhielt, wird den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt legte den Fall aus Nordrhein-Westfalen den Richtern in Luxemburg vor, wie eine BAG-Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Es geht um die Frage, ob das Krankenhaus die Jobbewerberin allein deshalb als ungeeignet für eine Tätigkeit ansehen durfte, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Das BAG will klären lassen, ob es sich europarechtlich um einen Fall von Ungleichbehandlung wegen der Religion handelt. Das Krankenhaus beschäftigt laut BAG konfessionslose Mitarbeiterinnen, die nicht zuvor katholisch waren, auch als Hebammen.

© SZ vom 22.07.2022 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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