Missbrauchsgutachten:Im Namen der Kirche

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Missbrauchsgutachten: In Bayern ist es noch immer üblich, dass im Gerichtssaal ein Kreuz hängt. Gerade dort hat die Kirche wohl auf besondere Milde gehofft.

In Bayern ist es noch immer üblich, dass im Gerichtssaal ein Kreuz hängt. Gerade dort hat die Kirche wohl auf besondere Milde gehofft.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Das Erzbistum München und Freising bemühte sich immer wieder um die stille Unterstützung der Justiz. Welche Verantwortung tragen die staatlichen Behörden im Missbrauchsskandal?

Von Bernd Kastner, Nicolas Richter, Ronen Steinke und Annette Zoch, München

Anfang der 70er-Jahre verurteilt ein bayerisches Strafgericht einen Priester zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Er hat zehn Ministranten oder Religionsschüler missbraucht, einige von ihnen bis zu 35 Mal, im Pfarrhaus, in der Sakristei, im Religionsunterricht. Die Leitungsebene im Erzbistum, so steht es im neuen Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das am Donnerstag vorgestellt wurde, lässt den Priester dennoch nicht fallen. Sie setzt sich sogar bis in höchste Kreise für ihn ein. Der damalige Generalvikar Gerhard Gruber wirbt dem Gutachten zufolge im bayerischen Justizministerium dafür, dass der Mann zum 40. Jahrestag seiner Priesterweihe Hafturlaub bekomme - "um die heilige Messe zu feiern und eine Ausfahrt zu unternehmen".

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