Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe hat in der vergangenen Woche in aller Schärfe gezeigt: Die Positionen und ethischen Maximen der christlichen Kirchen haben jene selbstverständliche Wirkkraft verloren, die sie in der Bundesrepublik über Jahrzehnte hinweg hatten, im Guten wie im Schlechten. Es waren allen voran die Kirchen, die sich für ein Verbot von Sterbehilfevereinen einsetzten und dafür, dass der assistierte Suizid nur in Grenzfällen möglich ist; eine große Mehrheit im Bundestag hat 2015 ein Gesetz beschlossen, das dem Rechnung trägt. Das höchste Gericht des Landes hat nun dieses Gesetz pulverisiert: Jeder hat nun das Recht, sich zu töten und dabei die Hilfe entsprechender Vereine in Anspruch zu nehmen; dieses Recht steht über dem Interesse des Staates, Leben zu schützen und zu bewahren.
Die Bundesrepublik wird deshalb nicht zum entmenschlichten Euthanasiestaat werden, auch das muss in der nun hoch aufgeladenen Atmosphäre gesagt werden. Es werden verschiedene Sterbehilfevereine ihre Arbeit aufnehmen. Der Gesetzgeber wird versuchen, dazu strenge Regeln aufzustellen, die Vereine werden dies im Zweifel bekämpfen, im Rücken die Maxime des Verfassungsgerichts: Der freie Wille zum Tod steht über allem. Es wird mehr assistierte Suizide geben, ohne dass daraus eine Massenbewegung wird; die Gegner der neuen Regelung werden darin ein Alarmsignal sehen, die Befürworter ein Zeichen neu gewonnener Freiheit. Und vielleicht gibt es ja wirklich eine neue Debatte über Suizidprävention und Palliativmedizin, über die Frage, was das Leben lebenswert machen und lebenswert halten kann - sie täte dem Land gut.
Trotzdem hat sich etwas verschoben. Das Verfassungsgericht macht letztlich mit umgekehrten Vorzeichen das, was die Kirchen lange taten: Es erklärt die Grauzonen für inexistent, die den meisten, ja fast allen Todeswünschen zu eigen sind. Für die Kirchen war der Selbstmord eine Todsünde, die, ohne Zweifel, direkt in die Hölle führte. Für die Karlsruher Richter ist nun, genauso zweifellos, der Freitod der letzte heroische Akt der Selbstbestimmung und Menschenwürde. Doch weder die eine noch die andere Zweifellosigkeit wird den Grenzfällen des Lebens gerecht, mit der Ambivalenz und der Widersprüchlichkeit, in der die meisten Menschen über einen Suizid nachdenken.
Es gab Kirchenvertreter, die gegen jegliche Freigabe der Sterbehilfe einwandten: Es müssen leider am Ende des Lebens einige leiden, damit die Gesellschaft insgesamt nicht auf die schiefe Bahn gerät. Das hatte wenig mit christlicher Nächstenliebe zu tun. Nun sagt das Bundesverfassungsgericht: Die Sorge, dass das Urteil den Druck auf Menschen erhöhen könnte, ihrem Leben ein Ende zu machen, sehen wir - aber halten sie angesichts der Freiheit zur Assistenz beim Sterben für unerheblich. Das ist nun nicht weniger leidensunempfindlich gegenüber den Ängsten von Pflegebedürftigen, Behinderten, allen Menschen am Rande, deren Leben eine Last für andere ist und die fürchten, keine Last mehr sein zu dürfen.
Das wäre die wichtigste Lehre für die Kirchen nach dem Sterbehilfe-Urteil: Sie, die sich lange als die Vertreter der zweifellosen Gewissheit ansahen, müssen nun Propagandisten des Zweifels werden, müssen sich gegen alle Versuche wenden, die Grauzonen des Lebens für unerheblich zu erklären. Sie müssen sich nun, da das Verfassungsgericht das Recht auf Suizid zur höchsten Freiheit erklärt hat, zu den Anwälten des untrennbar damit verbundenen und doch von den Richtern ignorierten Menschenrechtes machen: des Rechtes alles schwachen, nicht perfekten und nicht autonomen Lebens, der Gemeinschaft und dem anderen zur Last zu fallen. Es ist das Menschenrecht der Kinder und der Greise, der Kranken und Behinderten, der Gescheiterten, Perspektivlosen, Verzweifelten; es ist das Recht des imperfekten Menschen, dass niemand ihm ins Ohr zischt: Dann geh doch.
Die Zeit dürfte vorbei sein, in der sich die Urteile des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich in der Nähe der kirchlichen und christlichen Normvorstellungen bewegten. Den Christen weht da der raue Wind der beginnenden Minderheitensituation entgegen. Das ist aber auch eine Chance: Sie können sich mit der Kraft ihrer eigenen Überzeugungen und des eigenen Beispiels der Debatte stellen. Caritas und Diakonie können als wichtige Träger der Palliativmedizin und der Hospizarbeit für eine bessere Versorgung Schwerkranker eintreten und für eine weiter verbesserte Suizidprävention, gegen den Widerstand vieler Kostenträger. Kirchengemeinden können sich verstärkt der Einsamen annehmen, in ihren Reihen und außerhalb davon. Christen können, wenn die Rede davon ist, dass Autonomie das höchste Gut sei, den Zweifel säen: Ist das Leben wirklich nichts mehr wert, wenn man nicht mehr autonom ist?
Und sie können dem mit Respekt begegnen, der sich für den Tod entscheidet. Als Akt der Nächstenliebe.