Kirche:Aufarbeitung nach Jahren

Kirche: Bischof Stephan Ackermann ist seit 2010 Missbrauchsbeauftragter der Bischofskonferenz.

Bischof Stephan Ackermann ist seit 2010 Missbrauchsbeauftragter der Bischofskonferenz.

(Foto: Harald Tittel/dpa)

Deutsche Bischöfe verpflichten sich, Kommissionen einzusetzen, die sich mit den Missbrauchsfällen in ihren Diözesen beschäftigen.

Von Annette Zoch

Eineinhalb Jahre nach der Veröffentlichung der großen Missbrauchsstudie und zehn Jahre nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals haben sich die 27 deutschen katholischen Bischöfe auf einheitliche Aufarbeitungsstandards in ihren Diözesen verständigt. In einer gemeinsamen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, verpflichten sich die katholischen Bischöfe zu einer standardisierten Aufarbeitung nach den drei Kriterien Unabhängigkeit, Transparenz und Partizipation von Betroffenen. Wegen der Corona-Pandemie hatte der Ständige Rat der Bischofskonferenz per Videoschalte getagt.

"Das gemeinsame Dokument wird den Bistümern bei ihren Bemühungen um Aufarbeitung helfen", sagte der für die Aufarbeitung des Missbrauchs zuständige Bischof Stephan Ackermann. "Ich erwarte mir von der Gemeinsamen Erklärung einen weiteren Schub für die Aufdeckung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche." Als "historisch" bezeichnete Johannes-Wilhelm Rörig das Papier. "Die Bischöfe haben sich nun unumkehrbar und verbindlich für eine unabhängige Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche entschieden", sagte Rörig der Süddeutschen Zeitung. "Und ich freue mich heute besonders für die Betroffenen, denn das ist das Ergebnis ihres jahrelangen Kampfes."

Konkret verpflichten sich die Bischöfe dazu, in ihren Diözesen Aufarbeitungskommissionen einzusetzen. In diesen sollen mindestens zwei Betroffene sitzen, zudem Experten aus Justiz, Wissenschaft und Fachpraxis. Außerdem dürfen weniger als 50 Prozent des Gremiums Kleriker oder Kirchenbeschäftigte sein. Betroffenenbeiräte sollen die Arbeit begleiten, zudem sollen Tagungsprotokolle veröffentlicht werden - sofern sie nicht den berechtigten Interessen Dritter entgegenstehen. Matthias Katsch, Vertreter der Betroffenenorganisation "Eckiger Tisch" und selbst Mitglied im Betroffenenrat des Missbrauchsbeauftragten, kann sich nur gedämpft freuen. "Wir haben eine nationale Aufarbeitungskommission gefordert, dazu bräuchten wir aber auch eine gesetzliche Grundlage, die es uns zum Beispiel ermöglicht, die Namen von Tätern zu veröffentlichen, und wenn es nur abgekürzt ist. Wozu will man sexuelle Gewalt aufarbeiten, wenn man gleichzeitig die Täter, Tatorte und die Verantwortlichen nicht benennen kann?" "Ich finde es problematisch, dass die Aufarbeitung nicht zentral passieren soll, sondern in den einzelnen Bistümern", sagt auch Claudia Mönius, Missbrauchsbetroffene und Autorin. "Dann hängt es doch wieder sehr vom guten Willen der jeweiligen Bischöfe ab, wie viel wirklich aufgeklärt wird." Katsch fordert zudem die Ordensgemeinschaften auf, sich der Vereinbarung anzuschließen. Er sei noch im Gespräch mit der Ordensoberenkonferenz und hoffe, zeitnah ein Lösungsmodell für die Orden zu finden, sagte Rörig. Er verweist auch auf die evangelische Kirche: "Ich hoffe sehr, dass sich auch die EKD die Gemeinsame Erklärung genau ansieht. Die Verhandlungen mit der EKD haben wir etwa zur gleichen Zeit begonnen, die EKD hat auch eine Synode veranstaltet, aber was konkrete Strukturen der Aufarbeitung angeht, stehen wir noch mit leeren Händen da."

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