Pädokriminalität:Kindesmissbrauch soll deutlich härter bestraft werden

Justizministerin Christine Lambrecht will das Strafgesetz reformieren: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können.

Von Nina von Hardenberg

"Ich will, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen ist", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Die Ministerin stellte am Mittwoch ein Reformpaket vor, das deutlich höhere Strafen für Kindesmissbrauch und für Konsum und Verbreitung von Pornografie vorsieht. Sexueller Missbrauch von Kindern - darunter fällt auch die einfache Berührung eines Kindes, sofern sie in sexueller Absicht erfolgt - soll damit zum Verbrechen hochgestuft und künftig mit mindestens einem und bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden, eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre nicht mehr möglich. Bislang galt dies als ein Vergehen, für das im Strafgesetzbuch eine Strafe von mindestens sechs Monaten vorgesehen war.

Die Debatte um härtere Strafen war durch den Missbrauchsfall in Münster mit mittlerweile 21 Verdächtigen neu aufgekommen. Lambrecht hatte Forderungen der Union nach schärferen Gesetzen zunächst zurückgewiesen und stattdessen eine bessere Ausstattung für Ermittler gefordert, ihren Kurs aber nun geändert. "Kein Täter darf sich vor Entdeckung sicher fühlen", sagte sie. "Der Verfolgungsdruck muss deshalb massiv erhöht werden."

Höhere Strafen auch für Besitz und Verbreitung

Besonders spürbar sollen auch die Strafen für den Besitz und die Verbreitung von Bildern und Filmen erhöht werden, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen. Auch diese Taten sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden.

Bisher können Täter mit Geldstrafen oder drei Monaten Haft davonkommen. Die Höchststrafen steigen den Vorschlägen zufolge von drei auf fünf Jahre für den Besitz und von fünf auf zehn Jahre für die Verbreitung der Bilder und Filme. Netzwerke und Täterringe wie in den Missbrauchskomplexen von Münster und Bergisch Gladbach haben mit härteren Strafen nicht unter zwei bis 15 Jahren Freiheitsentzug zu rechnen.

Lambrecht sagte, "angesichts der Dimension dieser systematisch organisierten Gräueltaten müssen wir ein ganz klares Signal aussenden". Im Fall Bergisch Gladbach verfolgen die Ermittler inzwischen die Spuren von rund 30 000 Konsumenten und Tätern. Ändern soll sich auch die Sprache des Strafgesetzbuchs. Statt von sexuellem Missbrauch soll dort künftig von "sexualisierter Gewalt gegen Kinder" die Rede sein.

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