Sexualisierte Gewalt:Der große Scanner

Lesezeit: 3 min

Sexualisierte Gewalt: Was schützt wen im Internet? Im EU-Parlament wird an diesem Dienstag über eine brisante Verordnung entschieden.

Was schützt wen im Internet? Im EU-Parlament wird an diesem Dienstag über eine brisante Verordnung entschieden.

(Foto: Jean-Francois Badias/AP)

Eine geplante EU-Verordnung soll es Internetkonzernen erlauben, private Nachrichten ihrer Nutzer nach Hinweisen auf Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Aus Sicht von Kritikern geht es aber um etwas ganz anderes.

Von Philipp Bovermann

In Brüssel endet am Dienstag ein Streit, in dem es unter anderem um Eselsex-Videos und eine angeblich nahende digitale Massenüberwachung geht. Eine geplante Verordnung des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten, über die die Abgeordneten nun entscheiden, soll es Internetkonzernen erlauben, sämtliche privaten Nachrichten ihrer Nutzer nach Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern zu durchsuchen. Auch nach "Grooming", also dem Anbahnen sexuellen Kontakts mit Kindern, sollen die Unternehmen unbeschränkt fahnden dürfen. Dass in dieser Debatte beiderseits mit schwerem rhetorischem Geschütz gefeuert wird, versteht sich angesichts der Thematik von selbst.

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