Kinderpornografie-Vorwürfe gegen SPD-Politiker:"Ins Blaue hinein weiterermittelt"

Im Gespräch mit NDR und SZ wirft Sebastian Edathy der Staatsanwaltschaft vor, die Medien falsch informiert zu haben. Die Ermittler hätten die von ihm bestellten Filme zunächst als "strafrechtlich irrelevant" eingestuft. Erst später sei von einem "Grenzbereich" zur Kinderpornografie die Rede gewesen.

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo

Als Staatsanwälte und Polizei Sebastian Edathy mit einem Durchsuchungsbeschluss heimsuchten, war der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete nicht zu Hause. Seine Wohnung in Rehburg-Loccum wurde von einem herbeigerufenen Schlosser geöffnet. Wo er an diesem Tag war, ist nicht bekannt. Er ist nicht in seine Wohnung zurückgekommen. Vertraute berichten, Edathy halte sich mittlerweile im Ausland auf, weil es massive Drohungen gegen ihn gegeben habe.

Was da in Deutschland passiert, ist aus Sicht Edathys nur noch schwer nachvollziehbar. "Rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung werden mit Füßen getreten", sagt Edathy dem NDR und der SZ. Besonders hadern er und sein Verteidiger Christian Noll mit der Staatsanwaltschaft Hannover, die durch die Behandlung des Falles Christian Wulff schon mal die Republik auf sich aufmerksam machte.

Die Pressekonferenz in Hannover, auf der am Freitagvormittag der Leiter der Behörde, Jörg Fröhlich auftrat, hat Edathy, wie aus seiner Umgebung zu hören ist, mit Irritation verfolgt. Sie wurde im Fernsehen übertragen und ist jetzt auch auf Youtube zu sehen. Die Medien seien von Fröhlich falsch informiert worden, behauptet Edathy. Deshalb will er Dienstaufsichtsbeschwerde erheben.

Über die Grundlage des Verfahrens machte Fröhlich zwar einige Angaben, aber aus Sicht von Edathy verschwieg er Wesentliches. Das Bundeskriminalamt hatte die Filme, die Edathy bei einem kanadischen Anbieter gekauft hatte, bewertet und war zu dem Schluss gekommen, diese seien "strafrechtlich irrelevant". Auch die "Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität" die der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main angegliedert ist, hatte sich diesem Urteil angeschlossen.

Fröhlich selbst hatte in einem vierseitigen Brief an Bundestagspräsident Norbert Lammert am 6. Februar geschrieben, im Fall Edathy handele es sich "um nichtpornografische Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen". Fröhlich machte lediglich den Einschub, "nach kriminalistischer Erfahrung" sei aber davon auszugehen, dass die Besteller solcher Filme möglicherweise auch kinderpornografische Dateien herunterladen würden. Einen Beleg dafür im Fall Edathy hatte er nicht.

Edathy-Anwalt sieht Ungereimtheiten

Auf der Pressekonferenz ging Fröhlich kurz auf Frankfurt und das BKA ein, die von nicht illegalem Material ausgegangen waren und machte dann die Bemerkung, es handele sich bei alledem um einen "Grenzbereich" zur Kinderpornografie Das erzürnte Edathy. Fröhlich hatte noch hinzugefügt, es sei nicht auszuschließen, dass bereits jetzt der Straftatbestand zur Kinderpornografie erfüllt sein könne. Edathys Anwalt Christian Noll, ein höflicher Mann, findet, dass diese Äußerungen "nicht im Einklang" mit anderen Äußerungen Fröhlichs stehen würden.

Am 27. November hatte Noll das Mandat von Edathy erhalten und dann Kontakt mit Ermittlern gesucht, um den Sachverhalt aus Sicht seines Mandanten zu erläutern. Er hielt einen Dauerkontakt zu den Ermittlern in Hannover. Bis zuletzt war ihm nicht gesagt worden, dass ein Ermittlungsverfahren vorbereitet wurde. Das begründen die Ermittler mit der geplanten Durchsuchung, die geheim gehalten werden sollte und Fröhlich hatte im Brief an Lammert sogar noch eine weitere Begründung genannt: Nach der Intervention seines Verteidigers ziehe Edathy möglicherweise nicht mehr "in Betracht", dass gegen ihn ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt werde.

Noll weist auf "Ungereimtheiten" bei Fröhlichs Argumentation hin. Am 5. November erhielt Fröhlich nach eigener Aussage von der Celler Generalstaatsanwaltschaft eine Akte Edathy. In der Pressekonferenz am Freitag hatte Fröhlein dazu erklärt: "Die Informationslage war aus unserer Sicht Anfang November noch zu dünn, um gegen Herrn Edathy sofort zu ermitteln." Was hat sich an diesem Befund geändert?

Aus der Akte sei "nicht ersichtlich", so Noll dass die Staatsanwaltschaft Hannover nach dem 5. November "irgendetwas unternommen oder zusätzliche Informationen erhalten hätte".

Auf dieser dünnen Basis, meint Noll, hätte das Verfahren nicht eingeleitet werden dürfen. Wenn ein Verhalten bereits als "strafrechtlich irrelevant" eingestuft werde, dürfe " weder auf gut Glück, ins Blaue hinein weiterermittelt noch die Presse über den Inhalt nachweisbarer, legaler Bestellungen unterrichtet werden".

Der Amtsrichter aus Hannover, der am Montagmittag voriger Woche den Durchsuchungsbeschluss fix fertigte, hatte der Staatsanwaltschaft einen "Beurteilungssraum" konzediert, ob es sich um eine verfolgbare Straftat handele. "Ich räume ein, dass es auch andere Sichtweisen gibt und Staatsanwaltschaften in einzelnen Fällen auch kein Verfahren gegen Betroffene eröffnet haben", hatte Fröhlich auf der Pressekonferenz eingeräumt. Nach "Kenntnis" der Staatsanwaltschaft Hannover aber hätten "zahlreiche Staatsanwaltschaften" auf ähnlicher Grundlage Verfahren eingeleitet.

Fröhlich hatte Edathy auch vorgeworfen, dieser habe sich angeblich konspirativ verhalten. Diese Behauptung finde der ehemalige Bundestagsabgeordnete nicht nachvollziehbar, erklärt ein Vertrauter von ihm. Edathy habe zwischen 2005 und 2010 legale Filme bei dem kanadischen Anbieter gekauft, und die DVDs unter seinem Namen bestellt, seine Anschrift genannt und seine eigene Kreditkarte benutzt. Er sei eben nicht konspirativ vorgegangen.

Das alles reiche offenkundig, mit dem Stichwort Kinderpornografie einen Namen in die Öffentlichkeit zu bringen, um "fahrlässig eine Existenz zu vernichten".

Edathy wirft den Ermittlern zudem vor, fast den gesamten Inhalt seiner Akte an die Medien durchgestochen zu haben. Deswegen habe er bereits am Dienstag Strafanzeige wegen Geheimnisverrats gestellt.

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